Sie importieren Fernmeldeanlagen oder elektrische Geräte oder wollen diese importieren und möchten sicherstellen, dass Sie die für Ihre Produkte geltenden Vorschriften einhalten? Dann empfehlen wir Ihnen, an einer Informationsveranstaltung des BAKOM teilzunehmen.
Die Welt der Telekommunikation entwickelt sich immer schneller, und mit ihr der Rechtsrahmen, der die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen der Fernmeldeanlagen definiert. Was passiert bei einer Änderung, wenn die Anlagen bereits verkauft wurden, in den Regalen der Läden stehen oder gerade von den Herstellern produziert werden?
Bei Reisen im Ausland oder beim Surfen im Internet trifft man häufig auf interessante Angebote für drahtlose Geräte wie Drohnen, Mobiltelefone, ferngesteuerte Spielzeuge usw. Diese können aber unter Umständen Störungen in der Schweiz verursachen. Dieses Merkblatt zeigt, auf was Sie beim Importieren von Funkanlagen für den Privatgebrauch achten sollten.
Im Internet trifft man oft auf interessante Angebote für Funkanlagen. Diese müssen gewisse Anforderungen erfüllen, damit sie in der Schweiz keine Störungen im Frequenzspektrum verursachen. Dieses Merkblatt zeigt, auf was Sie beim Importieren von Funkanlagen achten sollten. Dabei beschränken wir uns auf die Anforderungen des Fernmeldegesetzes. Andere gesetzliche Anforderungen, welche sich ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches des BAKOM befinden, werden nicht behandelt.
Da das Frequenzspektrum ein begrenztes Gut ist, ist das BAKOM, wie auch jede Funkamateurin und jeder Funkamateur, bestrebt, es zu erhalten und Störungen zu vermeiden. Daher gelten besondere Vorschriften, die den Fähigkeiten der Inhaberinnen und Inhaber eines Fähigkeitszeugnisses Rechnung tragen. Der Zweck der vorliegenden Informationen besteht darin, die Anwendung bestimmter Bestimmungen in Bezug auf die Konformität von Funkanlagen für Funkamateurinnen und Funkamateure zu präzisieren.