Abgabe für Radio und Fernsehen

Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).

Infos über Programmveranstalter

Konzessionen, Versorgungsgebiete, Adressen und weitere Informationen über die Radio- und TV-Veranstalter sind hier zu finden.

Infos für Programmveranstalter

Nützliche Formulare und Unterlagen zu den Themen Meldepflicht, Kurzveranstaltungen, Berichterstattung und Gebührensplitting.

Medienpolitik

Hier finden Sie Unterlagen zur Medienpolitik und zum Medienrecht, Sie erhalten Details zur RTVG-Revision und Sie finden Verweise auf Studien, Strategien und Entscheide.

Aufsicht

Das BAKOM ist Aufsichtsbehörde über die Radio- und Fernsehveranstalter und wacht über die Einhaltung von Gesetz und Konzessionen.

Werbung und Sponsoring

Werbung und Sponsoring im Radio und Fernsehen unterliegen zahlreichen Regeln. Für die Anwendung in der Praxis hat das BAKOM Richtlinien erstellt.

Medienforschung - Ausbildungsförderung

Das BAKOM finanziert jährlich Forschungsprojekte im Bereich Radio und Fernsehen und subventioniert die Aus- und Weiterbildung Programmschaffender elektronischer Medien.

Technologie

Im technischen Bereich des Rundfunks finden Sie Informationen zu Frequenzen, Senderstandorten und Kabelnetzen.

Unterstützung von Nachrichtenagenturen

Um die Berichterstattung der abgabefinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen aus der eigenen und den anderen Regionen zu stärken, kann das UVEK eine Leistungsvereinbarung mit einer Nachrichtenagentur von nationaler Bedeutung abschliessen.

Studien

Studien aus dem Bereich der elektronischen Medien können hier eingesehen werden.
https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/elektronische-medien.html