Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht mehr davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).
- Privathaushalte zahlen 365 Franken im Jahr.
- Kollektivhaushalte zahlen 730 Franken im Jahr.
- Unternehmen zahlen eine vom Umsatz abhängige Abgabe.
- Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, die Abgabetarife im Jahr 2020 und danach alle zwei Jahre zu überprüfen, mit dem Ziel einer weiteren Senkung.
- Die Abgabe dient zur Unterstützung der SRG, aber auch konzessionierter lokaler Radio- und Fernsehsender. Diese Sender müssen bestimmte Dienstleistungen erbringen, um einen qualitativ hochstehenden Service public in der Schweiz zu garantieren.
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Letzte Änderung 17.04.2019
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