Kollektivhaushalte, wie sie abschliessend in der Registerharmonisierungsverordnung aufgezählt sind, zahlen jährlich eine Abgabe von 670 Franken.
Dazu gehören
- Alters- und Pflegeheime,
- Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche,
- Internate und Studentenwohnheime,
- Institutionen für Menschen mit Behinderung,
- Spitäler, Heilstätten und ähnliche Institutionen im Gesundheitsbereich,
- Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs,
- Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende,
- Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen.
Ein Kollektivhaushalt, zum Beispiel ein Altersheim, zahlt die Abgabe für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Die Trägerschaft des Kollektivhaushalts ist also Schuldnerin der Kollektivhaushaltabgabe. Bewohnerinnen und Bewohner des Kollektivhaushalts müssen nichts bezahlen.
Kollektivhaushalte können zudem der Unternehmensabgabe unterliegen. Sie werden in diesem Fall von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV informiert.
Höhe der Abgabe
- Die jährliche Rechnung für einen Kollektivhaushalt beträgt 670 Franken.
Rechnungsstellung
- Die Serafe erhebt die Abgabe für die Kollektivhaushalte.
- Die Trägerschaft des Kollektivhaushalts schuldet die Abgabe.
- Falls ein Fehler in den Adressdaten festgestellt wird, ist dieser Fehler der zuständigen Stelle der Gemeinde oder des Kantons zu melden. Diese senden die Daten via Kanton an die Serafe.
- Die Rechnungen können als Jahres- oder Dreimonatsrechnung bezahlt werden, per Papier, als eBill (E-Rechnung) oder im Lastschriftverfahren. Eine Dreimonatsrechnung in Papierform kostet zwei Franken zusätzlich.
- Die Rechnung wird im ersten Monat der Rechnungsperiode gestellt, die Jahresrechnung ist innert 60 Tagen fällig, die Dreimonatsrechnung innert 30 Tagen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
- Gesetzliche Grundlagen: Artikel 69c des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und Artikel 57 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401)
Häufige Fragen
Die Abgabe für Privat- und Kollektivhaushalte
Die Abgabe wird geräteunabhängig erhoben. Sämtliche Privat- und Kollektivhaushalte müssen grundsätzlich die Abgabe entrichten.
a) Für den Privathaushalt 335 Franken
b) Für einen Kollektivhaushalt (Alters- und Pflegeheime, Wohnheime, Strafanstalten, Internate, Asylunterkünfte, u.a. ) 670 Franken
c) Für die Unternehmen gilt ein abgestuftes Tarifsystem
Sie ermöglicht in allen Sprachregionen des Landes ein vielfältiges gleichwertiges Programmangebot. Der grösste Teil der Abgabe fliesst an die SRG, aber auch lokale Radio- und Fernsehveranstalter aus allen Sprachregionen profitieren davon.
Kollektivhaushalte sind zum Beispiel Alters- und Pflegeheime, Spitäler, Studentenwohnheime, Gefängnisse, u.a. Artikel 2 der Registerharmonisierungsverordnung (RHV; SR 431.021) zählt die Arten von Kollektivhaushalten abschliessend auf. Ein Kollektivhaushalt zahlt eine Haushaltabgabe von jährlich 670 Franken. Verantwortlich für die Zahlung der Abgabe ist die Trägerschaft des Kollektivhaushalts.
Ist ein Kollektivhaushalt mehrwertsteuerpflichtig und erreicht er einen Jahresumsatz von mindestens 500'000 Franken, unterliegt er zusätzlich der Unternehmensabgabe.
Rechnungsstellung
Jeder Haushalt erhält automatisch und grundsätzlich eine Rechnung von Serafe einmal im Jahr, um die Radio- und Fernsehabgabe für 12 Monate zu bezahlen. Auch Personen mit Status S und eigenem Haushalt schulden die Abgabe und erhalten diese Rechnung. Die Haushalte, die es wünschen, können aber auch in vier Raten zahlen. Sie müssen nur das Zahlungsintervall über den QR-Code, der auf der Jahresrechnung steht, ändern. Das Vorgehen ist sehr einfach, wie es Serafe auf ihrer Webseite erklärt. Die Umstellung ist kostenlos, wenn die Rechnung elektronisch, zum Beispiel via E-Mail, zugestellt wird. Für Rechnungen in Papierform müssen die Haushalte einen Zusatz von 2 Franken pro Rechnung bezahlen.
Grundsätzlich verschickt Serafe Jahresrechnungen. Auf Wunsch hin werden auch Dreimonatsrechnungen verschickt.
Auf jeder Rechnung sind alle volljährigen Mitglieder eines Haushalts aufgeführt.
Im Adressblock sind alle volljährigen Personen bis zu einer Haushaltgrösse von drei Mitgliedern einzeln aufgeführt. Bei Haushalten von mehr als drei volljährigen Mitgliedern wird die Namensnennung von einer Person im Adressblock aufgeführt und mit dem Hinweis «weitere Abgabepflichtige» ergänzt.
Für die Antwort klicken Sie auf den Link MWST und Empfangsgebühren: Der Weg zum neuen Gesetz
Der neue Tarif ist auf den 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Serafe hat bereits ab April 2020 auf den Rechnungen eine anteilsmässige Reduktion für die Abgabe für das Jahr 2021 vorgenommen.
Haushalte, die ihre Jahresrechnung im Februar oder März 2020 erhielten, haben die Abgabe für Januar 2021, bzw. für Januar und Februar 2021 nach dem alten Tarif bezahlt. Die Rechnungen für die ersten zwei Monate im Jahr 2021 werden entsprechend angepasst. Pro Monat macht die Korrektur 2.5 Franken aus.
Letzte Änderung 01.01.2021
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