Postgesetz

Im Postgesetz ist die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs definiert. Ausserdem werden die Rahmenbedingungen für die Öffnung des Postmarktes für den Wettbewerb geschaffen und verschiedenen Akteuren Aufsichts- und Regulierungsaufgaben zugewiesen.

Grundversorgung Zahlungsverkehr

Die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs muss im ganzen Land gewährleistet sein. Demnach müssen alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise Zugang zu Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen haben. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sorgt dafür, dass die Grundversorgung gemäss den gesetzlichen Vorschriften erbracht wird. Zu diesem Zweck legt die Post dem BAKOM einmal pro Jahr einen Bericht über die Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrags vor.

Presseförderung

Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, leistet der Bund jährlich einen Subventionsbeitrag von 50 Millionen Franken für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Davon profitieren die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken.

Evaluation

Seit der Gesetzesevaluation des Bundesrats vom Januar 2017 haben sich infolge der Digitalisierung das technologische Umfeld und die Anforderungen der Kundschaft im Bereich der Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen massgebend verändert. Vor diesem Hintergrund hat das BAKOM die laufenden Entwicklungen und die relevanten Trends im Bereich der Grundversorgung analysiert. Dabei wurde den Auswirkungen auf die Finanzlage besondere Beachtung beigemessen.

Expertenkommission Grundversorgung Post

Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten muss modernisiert werden. Bis ins Jahr 2030 wird das heutige Angebot weder für die Bevölkerung noch für die Unternehmen zeitgemäss sein: Zu diesem Schluss kommt die Expertenkommission Grundversorgung Post in ihrem Schlussbericht über die Grundversorgung der Zukunft, den sie am 24. Februar 2022 in Bern präsentiert hat. Die Finanzierung steht auf dem Spiel. Deshalb muss die Politik rasch einen Richtungsentscheid über die Weiterentwicklung der Grundversorgung zu treffen.

Postpolitik

Der Bundesrat erfüllt mit diesem Bericht das Postulat 19.3532 «Längerfristige Weiterentwicklung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung» der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) vom 14. Mai 2019. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, von der Schweizerischen Post eine längerfristige Planung des Zugangs zu den Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung einzufordern.
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