Die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs muss im ganzen Land gewährleistet sein. Demnach müssen alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise Zugang zu Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen haben. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sorgt dafür, dass die Grundversorgung gemäss den gesetzlichen Vorschriften erbracht wird. Zu diesem Zweck legt die Post dem BAKOM einmal pro Jahr einen Bericht über die Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrags vor.