Ziel der schweizerischen Fernmelderegulierung ist die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit vielfältigen, preiswerten, qualitativ hoch stehenden und konkurrenzfähigen Fernmeldediensten. Zur Erreichung dieses Ziels gewährt die Gesetzgebung den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) gegenüber dem Staat oder andern Anbieterinnen einerseits Rechte, auferlegt ihnen andererseits aber auch Pflichten.
Ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung dieser Pflichten ist die Aufsicht des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) über die FDA. Sie erfolgt einerseits gestützt auf jährliche Kampagnen und Abklärungen, andererseits aufgrund von Beschwerden aus dem Kreis der Konsumentinnen und Konsumenten oder von Konkurrentinnen.
Bei Pflichtverletzungen können Massnahmen nach Artikel 58 des Fernmeldegesetzes (FMG) angeordnet oder Sanktionen finanzieller Natur nach Artikel 60 FMG verhängt werden. Im Zusammenhang mit Konzessionen, die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) erteilt wurden, trifft diese die notwendigen Vorkehrungen.