Allgemeines

Allgemeine Informationen und Aktualitäten im Bereich der Fernmeldeanlagen.

Neue Wirtschaftsakteurinnen im Bereich des E-Commerce

Ausländische Websites, über die Funkanlagen oder elektrische Geräte an Schweizer Kundinnen und Kunden verkauft werden, müssen ab Mitte Juli 2021 über einen Vermittler in der Schweiz verfügen. Ausserdem müssen die Online-Verkaufsplattformen im Rahmen der Marktüberwachung mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zusammenarbeiten.

Effizientere Notrufdienste

Ab dem 17. März 2022 wird die Standortidentifikation eines Notrufes über ein Smartphone genauer sein. So werden die Smartphones beim Aufbau des Notrufes automatisch ihre Position übermitteln. Jede und jeder von uns kann einen Unfall haben, Opfer eines Überfalls werden oder in eine andere schwierige Situation geraten. In solchen Fällen ist es unerlässlich, dass die Rettungsdienste so rasch wie möglich eingreifen können. Dazu müssen sie aber genau wissen, wohin sie fahren müssen.

Bitte nicht stören

Im Internet und in den Geschäften im Ausland wimmelt es nur gerade so von interessanten Angeboten für drahtlose Geräte (z. B. Drohnen, ferngesteuerte Spielzeuge, Telefone). All diese Geräte verwenden Frequenzen, um miteinander oder mit ihrer Basis zu kommunizieren. Nutzen die Geräte Frequenzen, die ihnen nicht zugewiesen sind, kann es zu Störungen kommen. Das Video des BAKOM zeigt Ihnen, worauf Sie beim Kauf solcher Geräte achten müssen.

Besser informierte Benutzerinnen und Benutzer von Funkanlagen

Wenn Sie eine Funkanlage in Verkehr bringen, die europaweit harmonisierte Frequenzen nicht nutzt, müssen Sie sicherstellen, dass deren Benutzerinnen und Benutzer über die notwendigen Informationen zu den Betriebsbedingungen verfügen. Ab dem 9. August 2018 müssen die Hersteller neu auf der Verpackung angeben, in welchen Ländern eine Betriebsbeschränkung gilt. Zudem muss die Art der Einschränkung in der beigefügten Bedienungsanleitung beschrieben sein.

BAKOM unterstützt Initiative "Industrie 2025"

Das BAKOM beteiligt sich an der Schweizer Initiative "Industrie 2025", die die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz durch die Nutzung neuer Informationstechnologien und die Entwicklung der künstlichen Intelligenz stärken und fördern will. Für das BAKOM geht es darum festzustellen, welche Standards im Telekombereich für den Wandel in der Industrie relevant sind.

Neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Fernmeldeanlagen

Ab dem 13. Juni 2016 müssen die Herstellerinnen und Anbieterinnen von Fernmeldeanlagen ausführlichere Informationen über ihre Produkte bereitstellen. An diesem Datum werden die neuen europäischen Rechtsvorschriften und die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) in Kraft treten, womit das Schweizer Recht mit demjenigen der EU harmonisiert wird. So dürfen Anlagen, die in der Schweiz oder in Europa nicht verwendet werden dürfen, dort auch nicht verkauft werden.

Neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von elektrischen Geräten

Seit dem 20. April 2016 müssen elektrische Geräte harmonisierten Anforderungen in der Schweiz und in Europa genügen. Mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Rechtsvorschriften und der Revision der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) wurde die Informationspflicht der Herstellerinnen sowie der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Personen ausgeweitet.

Vorsicht, ein DECT kommt selten allein!

Störungen in den Mobiltelefonienetzen UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) treten seit einigen Monaten immer häufiger auf. Sie werden von Schnurlostelefonen DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) hervorgerufen, die ausserhalb Europas - also zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, Südamerika, Kanada oder Asien - oder im Internet gekauft wurden. Das BAKOM schliesst nicht aus, dass Personen, die solche Schnurlostelefone eingeführt und verwendet haben, für die Kosten der Störungssuche und -behebung aufkommen müssen.

Vorsicht vor nicht konformen Mobiltelefonen

Die Zahl der nicht konformen Mobiltelefone, die auf dem Schweizer Markt und vor allem im Internet angeboten werden, steigt. Das stellt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf dem Markt für Fernmeldeanlagen bei Ausübung seiner Aufsichtsfunktion fest. Zusätzlich zu den auf die Marktakteure ausgerichteten verpflichtenden Massnahmen möchte das BAKOM auch die Benutzerinnen und Benutzer sowie Käuferinnen und Käufer solcher Telefone sensibilisieren.

Vorsicht vor nicht konformen ferngesteuerten Spielzeugen

Autos, Roboter, Helikopter oder sogar Tiere: Auf dem Schweizer Markt sind zahlreiche ferngesteuerte Spielzeuge erhältlich. Leider entspricht ihre schnurlose Fernbedienung oft nicht den Anforderungen. Das für die Marktaufsicht verantwortliche BAKOM hat verpflichtende Massnahmen für die Marktakteure getroffen, möchte aber auch die Käuferinnen und Käufer sowie Benutzerinnen und Benutzer solcher Spielzeuge sensibilisieren.

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Letzte Änderung 01.06.2021

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