Effizientere Notrufdienste

Ab dem 17. März 2022 wird die Standortidentifikation eines Notrufes über ein Smartphone genauer sein. So werden die Smartphones beim Aufbau des Notrufes automatisch ihre Position übermitteln. Jede und jeder von uns kann einen Unfall haben, Opfer eines Überfalls werden oder in eine andere schwierige Situation geraten. In solchen Fällen ist es unerlässlich, dass die Rettungsdienste so rasch wie möglich eingreifen können. Dazu müssen sie aber genau wissen, wohin sie fahren müssen.

Gemäss den aktuellen schweizerischen und europäischen Rechtsvorschriften sind die Telefonieanbieterinnen bereits heute verpflichtet, Informationen an die Notrufzentrale zu übermitteln, die eine Geolokalisierung des Anrufs ermöglichen. Bei Notrufen über Mobiltelefone werden diese Informationen durch das Mobilfunknetz selbst bestimmt (durch Mobile Positioning). Die Genauigkeit, mit der die Position des Notrufs festgestellt wird, hängt von der Dichte des jeweiligen Mobilfunknetzes ab. So kann dieser Standort in städtischen Gebieten auf einige Dutzend Meter genau und in dünn besiedelten oder unbesiedelten Gebieten auf einige Kilometer genau bestimmt werden.

Gemäss der Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen (VFAV) und der delegierten Verordnung (EU) 2019/320 der Europäischen Kommission müssen ab dem 17. März 2022 fortschrittliche mobile Geräte (Smartphones), die in der Schweiz und in Europa in Verkehr gebracht werden, während eines Notrufs Daten von satellitengestützten Geolokalisierungssystemen (GNSS) oder WiFi-Positionierungssystemen (WPS) übertragen. Mit dieser Funktion kann die Position der Anruferin oder des Anrufers bis auf einige Meter genau bestimmt werden, selbst wenn sich diese Person in einer Tiefgarage oder in einem unbewohnten Gebiet befindet, sofern eine Mobilfunk- oder WiFi-Abdeckung besteht. Die entsprechenden Funktionen müssen im Smartphone während des Notrufs automatisch aktiviert und nach Beendigung des Anrufs deaktiviert werden.

Das Inverkehrbringen ist das erste Mal, dass ein Gerät von einem Hersteller oder Importeur auf dem schweizerischen oder europäischen Markt im Hinblick auf seine Vermarktung oder Verwendung bereitgestellt wird.

Folglich dürfen Smartphones, die diese neuen Anforderungen nicht erfüllen, nach dem 17. März 2022 nur noch dann vermarktet werden, wenn sie bereits bis zum 16. März 2022 auf dem Markt verfügbar waren.

Die Schweizer Mobilfunkanbieterinnen werden ihre Netze schrittweise anpassen, damit sie die vom Smartphone übermittelten Geolokalisierungsdaten empfangen und korrekt an die Notrufzentrale weiterleiten können.

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Letzte Änderung 18.11.2020

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