Die neue Grundversorgungskonzession wurde auf den 1. Januar 2008 der Swisscom erteilt. Die Konzession enthält neben den bisherigen Anschlusstypen neu auch den Breitband-Anschluss. Diese Vorschriften beschreiben die technischen Spezifikationen der Schnittstellen, welche die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin am Netzabschlusspunkt einzuhalten hat. Die Basis der technischen Vorschriften bilden die relevanten internationalen Spezifikationen. Bestimmungen zu "Quality of Service", elektromagnetischer Verträglichkeit sowie Sicherheit sind nicht Bestandteil dieser Vorschriften.
SR 784.101.113/1.6 Eigenschaften von Schnittstellen der Grundversorgung (PDF, 192 kB, 01.01.2021)Ausgabe 7: 18.11.2020 / Inkrafttreten: 01.01.2021
Letzte Änderung 01.01.2021