Diese Vorschrift richtet sich ausschliesslich an die Grundversorgungskonzessionärin und regelt die technischen Spezifikationen der Schnittstellen, die am Netzabschlusspunkt einzuhalten sind. Die relevanten internationalen Spezifikationen bilden die Basis der technischen Vorschriften.
SR 784.101.113/1.6 Eigenschaften von Schnittstellen der Grundversorgung
Ausgabe 8: 15.03.2023 / Inkrafttreten: 01.01.2024
Letzte Änderung 25.03.2024