Maries Ferien haben endlich begonnen. Als sie im Hotel ihren Koffer öffnet, stellt sie fest, dass sie die Ladegeräte für ihren Laptop und ihr Handy vergessen hat. Auch an der Rezeption wird sie nicht fündig: In der riesigen Auswahl an unterschiedlichen Steckern fehlt leider das passende Format. So bleibt ihr nichts anderes übrig, als einen Teil ihrer kostbaren Urlaubszeit zu opfern, um sich die fehlenden Ladegeräte zu besorgen. Ab Ende dieses Jahres können solche Probleme dank der Einführung der einheitlichen USB-C-Ladeschnittstelle für bestimmte Funkanlagen in Europa aber zunehmend vermieden werden.
Maria-Alexandra Paun, Abteilung Radio Monitoring und Anlagen
In der Europäischen Union (EU) und in der Schweiz müssen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videokonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Ohrhörer, die ab dem 28. Dezember 2024 auf den Markt gebracht werden, zwingend mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Für Laptops gilt dies erst ab dem 28. April 2026. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten weitere Geräte von dieser Pflicht betroffen sein und der Liste hinzugefügt werden.
Egal ob online oder im Laden um die Ecke – künftig müssen mindestens die oben genannten Geräte ohne Ladegerät verkauft werden. Es ist den Händlern überlassen, ob sie zusätzlich eine Variante mit Netzteil anbieten. Um die Kundinnen und Kunden entsprechend zu informieren, wurden eigens dafür Labels und Piktogramme für die Verpackung entwickelt.
Wenn ein Gerät mit der harmonisierten Ladeschnittstelle vom Typ USB-C ausgestattet ist, kann der Hersteller entscheiden, ob auch das Ladeprotokoll Power Delivery (PD) unterstützt werden soll. Mit dieser Technologie wird die zu liefernde Energie an die Lade- und Temperaturanforderungen des Geräts angepasst, wodurch die Ladezeiten um bis zu 70 Prozent verkürzt werden können.
Ein Ladeanschluss für alle(s): Einführung des USB-C-Standards in Europa
Die EU hat eine Vorreiterrolle eingenommen, indem sie Ende 2022 eine Gesetzgebung verabschiedet hat, die für bestimmte Funkanlagen eine Ladeschnittstelle vom Typ USB-C vorschreibt. Diese Initiative zielt darauf ab, den Berg an Elektroschrott zu reduzieren, der durch das Wegwerfen von Ladegeräten und -kabeln entsteht (11 000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr gemäss Schätzungen der Europäischen Kommission). Der Bundesrat hat am 22. November 2023 beschlossen, die Pflicht zum einheitlichen Ladegerät auch in der Schweiz einzuführen. Damit hat er sichergestellt, dass das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen auf Fernmeldeanlagen anwendbar bleibt.
Für Konsumentinnen und Konsumenten bietet die flächendeckende Einführung von USB-C einen grossen Vorteil: Die Suche nach dem passenden Ladekabel im Kabelsalat gehört der Vergangenheit an – und das Laden wird einfach und unkompliziert. Da aufgrund seiner Universalität immer mehr Hersteller den USB-C-Standard übernehmen, wird ein Markt gefördert, auf dem sowohl die Qualität als auch die Preise verbessert werden können.
Eine vielversprechende Zukunft
Die EU plant, die Liste der betroffenen Geräte zu erweitern. So könnte Marie künftig mit nur einem Ladegerät nicht nur ihr Handy, sondern auch ihre elektrische Zahnbürste, ihre Smartwatch und vielleicht sogar ihr E-Bike aufladen.
Die gesetzliche Festlegung von USB-C als Standard ist ein bedeutender Schritt hin zu einem nachhaltigeren und umweltfreundlicheren digitalen Ökosystem. Indem die Gerätekompatibilität gefördert und Elektroschrott reduziert wird, bringt diese wichtige Entwicklung klare Vorteile für die Nutzenden.
Letzte Änderung 10.12.2024