Anhörung zu den UKW-Radio- und TV-Versorgungsgebieten

Nach dem Vorschlag des UVEK wird die Schweiz flächendeckend in 13 regionale TV-Versorgungsgebiete mit Gebührenanteilen aufgeteilt. Die Planung im Bereich des UKW-Radios steht im Zeichen der Kontinuität: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Veranstalter, aber keine neuen Versorgungsgebiete für zusätzliche UKW-Radios.

Wie viele Privatveranstalter sollen in Zukunft einen Gebührenanteil erhalten? Wie sollen die regionalen Versorgungsgebiete aussehen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Planungsrichtlinien, die der Bundesrat erlassen wird. Zu diesen Kernpunkten hat das UVEK eine öffentlichen Anhörung durchgeführt. Sie dauerte bis zum 22. Januar 2007.

Regionale Fernsehlandschaft wird umgekrempelt

Die neuen Planungsrichtlinien krempeln die regionale Fernsehlandschaft um: weniger konzessionierte Programme, dafür grössere Versorgungsgebiete für professionelle TV-Stationen mit Gebührenanteil. Folglich teilt der Entwurf die Schweiz in 13 Versorgungsgebiete auf. Diese umfassen neu auch die Grossagglomerationen – so auch Zürich. Dort soll die Gebührenunterstützung dazu dienen, Programmfenster für die Kantone Schaffhausen und Glarus zu finanzieren. Zu den weiteren wichtigsten Neuerungen gehört, dass in der Ostschweiz der Entwurf ein einheitliches Versorgungsgebiet von Winterthur bis zum St. Galler Rheintal vorsieht. In der Romandie werden die Kantone Waadt und Freiburg zu einem Versorgungsgebiet verschmolzen, ebenso die Kantone Neuenburg, Jura und der Berner Jura. Biel behält als zweisprachige Region ein eigenes Versorgungsgebiet.

Sanfte Anpassung der UKW-Landschaft

Die regionale UKW-Radiolandschaft wird ihrerseits nur sanft angepasst. Dies mit Rücksicht auf die 20-jährige Entwicklung, die zu den heutigen Versorgungsgebieten geführt hat. Die neuen Planungsrichtlinien wollen die Wettbewerbsfähigkeit der kommerziellen Veranstalter in den grösseren Agglomerationen fördern. Im Gegenzug erhalten Lokalradios aus Randregionen dort Zugang zur nächsten grösseren Agglomeration, wo das heute noch nicht der Fall ist. Der Umfang der Versorgungsgebiete mit Gebührenanteilen bleibt im Vergleich zu heute praktisch unverändert.

Neukonzessionierung Mitte 2008

Der Entwurf zu den neuen Planungsrichtlinien konkretisiert die Vorgaben des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), das die Eidgenössischen Räte am 24. März 2006 verabschiedet haben. Der vorgesehene Betrag der Gebührenanteile für die Veranstalter in einzelnen Versorgungsgebieten wird erst bei der Ausschreibung der Konzessionen bekannt gegeben, die frühestens im Sommer 2007 zu erwarten ist. In den Genuss der neuen Gebührenregelung werden die Veranstalter nach Erteilung der neuen Konzessionen kommen. Dies dürfte voraussichtlich Mitte 2008 der Fall sein.

Fachkontakt
Letzte Änderung 10.04.2007

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/organisation/rechtliche-grundlagen/vernehmlassungen/anhoerung-zu-den-ukw-radio-und-tv-versorgungsgebieten.html