SR 784.101.113/1.2 Dienstqualität der Grundversorgung

Diese Vorschriften richten sich ausschliesslich an die Konzessionärin der Grundversorgung und regeln die Qualität derjenigen Fernmeldedienste, welche im Rahmen der Grundversorgungsverpflichtung von ihr erbracht werden müssen. Andere Fernmeldedienstanbieterinnen, welche zwar Dienste der Grundversorgung anbieten, dazu jedoch nicht durch eine Grundversorgungskonzession verpflichtet sind, unterliegen diesen Vorschriften nicht.

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Letzte Änderung 25.03.2024

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