02. Bestehen im Ausland vergleichbare Anforderungen für CSP? Gibt es im Ausland qualifizierte Zertifikate?

Die Anforderungen des Bundesgesetzes vom 18. März 2016 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (ZertES) sind mit denen der Verordnung (EG) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierungs- und Treuhanddienste für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG vergleichbar.
 
Die technischen und administrativen Vorschriften des BAKOM verweisen auf die von vielen europäischen Ländern anerkannten europäischen Normen. So wurden in den europäischen Ländern Millionen sogenannter "qualifizierter" Zertifikate nach sehr ähnlichen Kriterien ausgestellt.
 
Qualifizierte Zertifikate aus EU-Ländern werden in der Schweiz jedoch nicht automatisch anerkannt. Gleiches gilt für die schweizerischen qualifizierten Zertifikate in der Europäischen Union. Die gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen erfordert den Abschluss internationaler Abkommen. Bisher hat die Schweiz noch kein solches Abkommen abgeschlossen.

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Letzte Änderung 11.07.2018

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