18. Darf die Zertifikatsinhaberin oder der Zertifikatsinhaber die Daten zur Aktivierung der Signaturerstellungseinheit (PIN) aufschreiben?

Es ist möglich, die Aktivierungsdaten aufzuschreiben. Diese müssen aber an einem sicheren Ort und getrennt von der Signaturerstellungseinheit aufbewahrt werden.

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Letzte Änderung 01.12.2017

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