Es ist möglich, die Aktivierungsdaten aufzuschreiben. Diese müssen aber an einem sicheren Ort und getrennt von der Signaturerstellungseinheit aufbewahrt werden.
18. Darf die Zertifikatsinhaberin oder der Zertifikatsinhaber die Daten zur Aktivierung der Signaturerstellungseinheit (PIN) aufschreiben?
Letzte Änderung 01.12.2017