Die für die Erstellung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans relevanten Prozesse und Mechanismen werden nachfolgend aufgezeigt und erläutert.
Da Funkfrequenzen eine beschränkt verfügbare Ressource sind, ist eine effiziente Nutzung dieser Ressource für das Funktionieren moderner Kommunikationsgesellschaften unabdingbar. Das Fernmeldegesetz beinhaltet deswegen einen direkten Auftrag an das mit der Frequenzverwaltung beauftragte Organ (BAKOM), geeignete Massnahmen zur Gewährleistung einer effizienten und störungsfreien Nutzung zu ergreifen (vgl. Art. 25 Abs. 1 FMG, SR 784.10).
Die Frequenzregulierung befasst sich grundsätzlich damit, die verschiedenen Interessen der Frequenznutzenden und jene der Produktehersteller im Rahmen des vorgenannten gesetzlichen Auftrags zu vereinen.
Um eine effiziente und störungsfreie Nutzung zu ermöglichen wird eine Harmonisierung sowohl auf europäischer (CEPT) als auch auf weltweiter (ITU-R) Ebene angestrebt. Auf nationaler Ebene ist eine Koordination der verschiedenen Nutzer notwendig.
Die Überlegungen und der Ablauf werden im Dokument Prinzipien der Frequenzverwaltung genauer erläutert:
- Prinzipien der Frequenzverwaltung
- - Nationale Ebene
- - Internationale Ebene
Letzte Änderung 18.01.2021