Die technischen Schnittstellen-Anforderungen (RIR) beschreiben die Voraussetzungen zur Frequenznutzung durch Funkanlagen im Frequenzbereich bis 3000 GHz. Die RIR umfassen die technischen Parameter, die Frequenzbänder sowie die eventuelle Konzessionspflicht (in der Schweiz) bzw. die individuelle Frequenzzuteilung (in Liechtenstein).
Die RIR erwähnen die technischen Normen, bei deren Einhaltung die Konformität an die grundlegenden Anforderungen vermutet wird. Das Einhalten der grundlegenden Anforderungen ist eine der Voraussetzungen für das Anbieten und die Bereitsstellung auf dem Markt von Funkanlagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Basisdokument
Das Basisdokument RIR0000 erklärt die Struktur der technischen Schnittstellen-Anforderungen und den Inhalt der einzelnen Parameter-Felder.
Entwürfe für künftige technische Schnittstellen-Anforderungen (Draft)
Entwürfe für künftige Schnittstellen-Anforderungen (RIR) werden zur Information in der Draft Gruppe und der entschprechenden RIR Gruppe veröffentlicht. Diese sind nicht rechtskräftig und können bis zur definitiven Inkraftsetzung inhaltlich noch wesentliche Änderungen erfahren.
Die Schnittstellen-Anforderungen (RIR) werden spätestens 3 Monate vor Inkrafttreten bei der Welthandelsorganisation (WTO) und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) notifiziert.
Anforderungen
Liste der technischen Schnittstellen-Anforderungen
Letzte Änderung 07.09.2022