Preise, Verrechnung und Vorschriften

Der Betrag, der Ihnen für einen Anruf auf eine 090x-Nummer in Rechnung gestellt wird, enthält sowohl die Gebühr für die eigentliche Verbindung ("das Telefonieren") als auch für den in Anspruch genommenen Dienst. Diese Komponenten werden nicht gesondert ausgewiesen.

Anrufe auf eine 090x-Nummer können wie folgt verrechnet werden:

  • mit einer Grundgebühr
    Beispiel: Fr. 10.- pro Anruf oder Fax
  • mit einem Minutenpreis
    Beispiel: Fr. 5.- pro Minute
  • mit einer Grundgebühr, die gleich nach Verbindungsaufbau belastet wird, kombiniert mit einem Preis für jede folgende Minute
    Beispiel: Fr. 35.- für einen Anruf von 5 Minuten Dauer auf eine Nummer mit einer Grundgebühr von Fr. 10.- und einem Minutenpreis von Fr. 5.- (10.- + 5.- x 5 Min. = 35.-)

Während des Anrufs können zudem fixe Gebühren anfallen. Auch kann sich der Minutenpreis ändern. Beispiele:

  • Änderung des Minutenpreises nach einer bestimmten Zeit (erste 5 Minuten günstiger als die folgenden Minuten)
  • Fixgebühren, die alle 10 Minuten verrechnet werden.

Es gelten folgende Preisobergrenzen:

  • 100 Franken für die Grundgebühren
  • 10 Franken pro Minute
  • höchstens 400 Franken pro Verbindung

Verrechnung

Mehrwertdienste müssen auf der Telefonrechnung separat aufgeführt werden. Bei Prepaid-Anschlüssen können die für die Verrechnung eines Mehrwertdienstes relevanten Daten auf Anfrage bei der Anbieterin verlangt werden.

Vorschriften für 090x-Nummern:

  • Jedes Mal, wenn eine Nummer mündlich oder schriftlich bekannt gegeben wird, muss die Kennziffer (ersten vier Ziffern) zusammenhängend und deutlich getrennt von den übrigen Ziffern der Nummer angegeben werden.
    Beispiele:
    0900 275 511 = richtig
    09 00275 511 oder 0900275511 = falsch
  • Jedes Mal, wenn eine 090x-Nummer mündlich mitgeteilt wird (z. B. im Radio oder TV), muss der Preis klar und deutlich kommuniziert werden.
  • Jedes Mal, wenn eine 090x-Nummer schriftlich mitgeteilt wird, z. B. in einer Werbung oder Kleinanzeige, müssen die Preisinformationen mindestens in der gleichen Schriftgrösse wie die Nummer, gut sichtbar und deutlich lesbar in unmittelbarer Nähe der Nummer bekannt gegeben werden.
  • Übersteigt die Grundgebühr oder der Minutenpreis 2 Franken, muss der Preis klar, kostenlos und zumindest in der Sprache des Dienstangebotes angekündigt werden, sobald die Verbindung hergestellt wurde.
  • Übersteigt die Grundgebühr zehn Franken oder der Minutenpreis fünf Franken, darf der Kundin oder dem Kunden nichts belastet werden, wenn diese(r) die Annahme des Angebots nicht durch ein besonderes Signal bestätigt hat.
  • Ändert sich der Minutenpreis während der Verbindung oder fallen fixe Gebühren an, muss die Änderung oder die Gebühr unmittelbar bevor sie zum Tragen kommt, und unabhängig ihrer Höhe angekündigt werden. Zudem muss eine ausdrückliche Bestätigung des Angebots erfolgen, wenn die dafür vorgesehenen Grenzbeträge überschritten werden.
  • Die Preise dürfen die vom Bundesrat festgelegten Obergrenzen nicht übersteigen.
  • Inhaberinnen und Inhaber von 0906-Nummern müssen sicherstellen, dass Personen unter 16 Jahren der Zugang zu pornografischen Inhalten verwehrt ist. Anbieterinnen sperren den Zugang von vorneherein bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Hauptnutzende des Anschlusses) unter 16 Jahren.
  • Die über 090x-Nummern angebotenen Dienste müssen insgesamt den Normen der Schweizer Rechtsordnung entsprechen, z. B. des Lauterkeits-, Vertrags- oder Strafrechts. Die inhaltliche Beurteilung erfolgt durch die jeweils zuständigen Behörden bzw. Gerichte, nicht durch das BAKOM.

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Letzte Änderung 01.07.2015

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