Im Fall, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert wird, kann der Antragssteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einreichen:
Der Schlichtungsantrag kann an folgende Adresse geschickt werden:
Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
CH - 3003 Bern
Fax: +41 58 465 99 96
Letzte Änderung 10.10.2006