Ablehnung der Volksinitiative "Pro Service public"

Am 5. Juni haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative "Pro Service public" abgelehnt. Sie folgten damit den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament, die der Auffassung waren, eine Einschränkung des Handlungsspielraums der Post, der Swisscom oder der SBB hätte eine Schwächung des Service public in der Schweiz zur Folge gehabt.

Ablehnung der Initiative "Pro Service public": Am 5. Juni 2016 sprachen sich 67.6% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gegen das Volksbegehren aus. Sie wollten der Post, der Swisscom und den SBB nicht verbieten, einen Gewinn anzustreben oder Quersubventionierungen zu tätigen. Auch die Löhne in diesen Unternehmen werden nicht reguliert. Für den Bundesrat und das Parlament hätten diese Massnahmen nicht zum gewünschten Ziel geführt, da so Investitionen in die Entwicklung neuer Technologien und Produkte verhindert und die Finanzierung des Service public in den Randregionen in Frage gestellt worden wären.

Alle Unterlagen zu dieser Vorlage sind auf der Website des UVEK zu finden.

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Letzte Änderung 05.06.2016

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