Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte vom 19. Dezember 2017 bis 12. April 2018 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für eine neue SRG-Konzession durch. Das UVEK erhielt diesbezüglich 74 Stellungnahmen, die nachfolgend zur Einsichtnahme offenstehen.
Die Anforderungen an den Service public der SRG sollen mit der neuen Konzession erhöht und präzisiert werden. Der Konzessionsentwurf schreibt zudem vor, dass der finanzielle Aufwand für die Information mindestens 50 Prozent der Gebühreneinnahmen betragen muss, präzisiert die hohen Qualitätsvorgaben für Inhalte und verlangt insbesondere für die Unterhaltung eine klarere Unterscheidbarkeit von kommerziellen Angeboten. Zudem soll die SRG ihre Integrationsanstrengungen verstärken und dafür sorgen, junge Menschen mit ihren Sendungen besser zu erreichen. Die aktuelle SRG-Konzession läuft am 31. Dezember 2018 ab. Die neue Fassung soll von 2019 bis Ende 2022 gelten.