Die anerkannten Anbieterinnen geregelter und qualifizierter Zertifikate müssen die Anforderungen erfüllen, die im Gesetz (ZertES), in der Verordnung (VZertES) und in den technischen und administrativen Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate festgelegt sind.
Die Anerkennungsstelle bewertet regelmässig die Konformität.
Die Anbieterinnen anderer digitaler Zertifikatstypen sind nicht zur Einhaltung der oben genannten Bestimmungen verpflichtet und werden nicht von einer unabhängigen Stelle beaufsichtigt.