07. Sind die CSP verpflichtet, sich anerkennen zu lassen?

Nur anerkannte CSP dürfen geregelte oder qualifizierte Zertifikate ausstellen.

Ausserdem haben nur elektronische Signaturen, die auf einem qualifizierten Zertifikat einer anerkannten CSP beruhen und mit einem qualifizierten Zeitstempel im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) versehen sind, den gleichen rechtlichen Wert wie handschriftliche Unterschriften. Zudem stellt die Anerkennung eine Qualitäts- und Sicherheitsauszeichnung dar, welche die Kompetenz der Anbieterin belegt. Für die Ausstellung anderer Zertifikatstypen ist die Anerkennung nicht nötig.

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Letzte Änderung 01.12.2017

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