Bisher hat die Schweiz noch mit keinem Drittland (oder der Europäischen Union) ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen abgeschlossen. Ohne ein solches Abkommen wird eine qualifizierte elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat nach ausländischem Recht beruht, nicht als gleichwertig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach schweizerischem Recht anerkannt. Entsprechend wird auch eine qualifizierte elektronische Signatur aus der Schweiz nicht als gleichwertig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur aus dem Ausland betrachtet. Einige in der Schweiz anerkannte CSP sind in der Lage, rechtlich anerkannte Lösungen in Drittländern anzubieten.