Die Schweiz erhält 14 vollständige nationale Bedeckungen für die Verbreitung des digitalen Rundfunks, je sieben für das digitale Fernsehen (DVB-T) und für das digitale Radio (T-DAB). Dies ist das Resultat der internationalen ITU-Funkkonferenz in Genf, die am 16. Juni 2006 beendet wurde.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation konnte auf der Regionalen Funkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die Anzahl der nationalen Bedeckungen für das Fernsehen deutlich steigern. Über 1000 Delegierte aus 104 Staaten Europas, Afrikas und des Nahen Ostens haben in Genf einen neuen Frequenzplan für die digitale terrestrische Verbreitung ausgearbeitet. Dieser Plan wird die Einführung des digitalen Rundfunks in den beteiligten Staaten ermöglichen.
Im neuen Frequenzplan (Genfer Abkommen 2006), der am 16. Juni beim Abschluss der Regionalen Funkkonferenz der ITU (RRC 06) unterzeichnet wurde, werden der Schweiz 14 vollständige nationale Bedeckungen zugeteilt: sieben für das digitale terrestrische Fernsehen und sieben für das digitale terrestrische Radio. Damit konnte die Schweiz die Zahl der potenziell übertragbaren Programme beträchtlich steigern, da mit einer Bedeckung für das digitale Fernsehen mindestens vier Fernsehprogramme in der heutigen Qualität der analogen Programme verbreitet werden können. Vor dieser Revision des Frequenzplanes verfügte die Schweiz über lediglich vier vollständige nationale Bedeckungen für das analoge Fernsehen.
Bundesrat entscheidet über Nutzung
Der neue Frequenzplan bildet das Gerüst für die geordnete Verbreitung von digitalen Radio- und Fernsehprogrammen. Wie die digitalen Frequenzpositionen belegt werden, bzw. welche Programme ab welchem Zeitpunkt darüber verbreitet werden, wird der Bundesrat gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen in den kommenden Jahren entscheiden.
Parallelbetrieb des analogen und des digitalen Rundfunks
Analoge und digitale Rundfunksysteme werden eine Zeit lang nebeneinander bestehen müssen; während dieser Übergangsphase wird im neuen Abkommen der analoge Rundfunk gegenüber dem digitalen Rundfunk privilegiert. Die Schweiz wird mit den Nachbarländern die schrittweise Umsetzung des digitalen Planes verhandeln müssen, da eine Vielzahl der für die Schweiz vorgesehenen digitalen Frequenzen im benachbarten Ausland heute noch von analogen Sendern belegt werden.
Die Frequenznutzung muss international koordiniert werden, damit der Empfang von Fernseh- und Radiosendungen nicht von Nachbarstaaten gestört wird. Diese Koordinierung ist in Plänen geregelt, welche die Rechte und Pflichten der Staaten betreffend die ihnen zugewiesenen Frequenzen festlegen.
Ablösung des Frequenzplans von 1961
Der geltende internationale Frequenzplan für die Nutzung der Frequenzbänder von 174-230 MHz und von 470-862 MHz wurde 1961 in Stockholm abgeschlossen (Stockholmer Abkommen 1961). Dieser Plan war für das analoge Fernsehen konzipiert worden. Ende der neunziger Jahre erwies er sich als ungeeignet für den effizienten Aufbau des digitalen terrestrischen Fernsehens. Folglich drängte sich die Ausarbeitung eines neuen Plans auf, der den bisherigen ersetzen soll.
Letzte Änderung 12.10.2023