Was ist die Schlichtungsstelle?

Ziel der Schlichtungsstelle ist, faire Lösungen bei Streitigkeiten zwischen Kundinnen oder Kunden und Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten zu finden. Bevor ein Schlichtungsbegehren eingereicht werden kann, muss zuerst versucht worden sein, das Problem aussergerichtlich und direkt mit der anderen Partei zu lösen. Zudem darf das Begehren nicht offensichtlich missbräuchlich sein.

Ein Schlichtungsverfahren stellt somit eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren dar, besonders wenn der Streitwert gering ist und das Anrufen eines Gerichts unverhältnismässig wäre.

Eine privatrechtliche Stiftung für die ombudscom

Der Stiftungsrat der Stiftung ombudscom besteht aus je zwei Vertretern der Konsumentenorganisationen und der Fernmeldedienstanbieterinnen, einem Vertreter der Mehrwertdienstanbieterinnen und vier unabhängigen Persönlichkeiten.

Das BAKOM beaufsichtigt zusammen mit der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht die Schlichtungsstelle für die Telekommunikation. Die Schlichtungsstelle muss dabei bestimmte Anforderungen wie Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz und Effizienz erfüllen.

Die Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten und die Schlichtungsstelle

Die Fernmelde- und die Mehrwertdienstanbieterinnen sind verpflichtet, an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen, die sie betreffen. Sie müssen:

  • für die Streitbeilegung nützliche Informationen zur Verfügung stellen
  • ihre Kundschaft über die Schlichtungsstelle orientieren; die Anbieterinnen müssen dies bei jeder Rechnungsstellung oder bei jedem Aufladen einer Prepaid-Karte tun, und zwar mit dem Hinweis, dass die Ombudscom auch Streitigkeiten im Bereich der Mehrwertdienste behandelt
  • eine Gebühr für jede Schlichtung bezahlen, an der sie beteiligt sind

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Letzte Änderung 30.10.2015

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