Neue Frequenzen für Breitband-Wi-Fi

Seit 2021 sind in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) zusätzliche Frequenzen für drahtloses Breitbandinternet verfügbar. Dank einer höheren Kapazität und einer besseren Verbindungsqualität ermöglicht der neue Standard Wi-Fi 6E, der diese Frequenzen nutzt, zum Beispiel die Entwicklung von Anwendungen im Bereich der Augmented Reality oder der Telemedizin. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) war von Beginn an einer der Hauptakteure in dem langen Prozess, der zum Freigabeentscheid der europäischen Regulierungsbehörden geführt hat.

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Dr. Ivica Stevanovic, Abteilung Konzessionen und Frequenzmanagement

Nachdem im 6-GHz-Band zusätzliche 480 MHz (5945–6425 MHz) für RLAN-Netze (Radio Local Area Network) freigegeben wurden, steht der Einführung des Standards Wi-Fi 6E in der Schweiz und in der EU nichts mehr im Weg. Zuvor war die Bandbreite dieser drahtlosen Netze, die den Zugang zum Internet ermöglichen, auf insgesamt rund 300 MHz im 2,4-GHz- und im 5-GHz-Frequenzband beschränkt. Breitere Kanäle und die Möglichkeit zur Bündelung von Kanälen verbessern die Verbindungskapazität und -qualität und unterstützen den reibungslosen Betrieb von Anwendungen, die hohe Übertragungsraten erfordern, wie zum Beispiel Videokonferenzen, Streaming, Virtual und Augmented Reality, Kommunikation von Maschine zu Maschine sowie Telemedizin.

Wi-Fi-6E-Geräte bereits erhältlich

Fast 200 Geräte, die den neuen Standard unterstützen, sind bereits auf dem Markt erhältlich. Dazu gehören über 70 Laptopmodelle, Dutzende von WLAN-Zugriffspunkten und -Routern, etliche Smartphones sowie mehrere Smart-TVs. Diese Geräte dürfen, sofern sie die technischen Schnittstellenanforderungen (RIR) erfüllen, in die Schweiz importiert und hierzulande auf der dem RLAN zugeteilten Bandbreite verwendet werden.

Anwendung der EU-Entscheidung in der Schweiz

Der Ausschuss für elektronische Kommunikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT) hat am 20. November 2020 beschlossen, zusätzliche Frequenzen für RLAN freizugeben. Die Schweiz hat diese ECC-Entscheidung 2021 durch Anpassungen der RIR sowie im Nationalen Frequenzzuweisungsplan übernommen. Es wird zwischen zwei Klassen von 6-GHz-RLAN-fähigen Geräten unterschieden:

  • Geräte mit sehr geringer Leistung (max. 25 mW) (z. B. Smartphones, Tablets und vernetzte Geräte), die sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich eingesetzt werden können, und
  • Geräte mit geringer Leistung (max. 200 mW) (z. B. Access Points und Router), deren Nutzung sich auf das Gebäudeinnere beschränken sollte.

Diese Leistungsbegrenzungen verhindern, dass terrestrische Funkverbindungen und Satellitenverbindungen gestört werden. Zwei zusätzliche Einschränkungen schützen die Kommunikationssysteme des Schienenverkehrs, die in einigen städtischen Gebieten Europas das Frequenzspektrum unterhalb von 6 GHz nutzen: ein Schutzband von 20 MHz und Grenzwerte für RLAN-Ausserbandaussendungen. Eine Überprüfung des ursprünglichen Grenzwerts für Ausserbandaussendungen von RLAN-Geräten mit sehr geringer Leistung ist für Januar 2025 geplant. Das technische Projektteam SE45 wird beauftragt, zusätzliche Messungen und Studien durchzuführen, die Erkenntnisse für die Überarbeitung des Grenzwerts liefern. Damit sollen eine möglichst effiziente Nutzung des Frequenzspektrums und gleichzeitig der Schutz der städtischen Schieneninfrastrukturen gewährleistet werden.

Das erste Treffen des Projektteams SE45 fand im November 2017 am Sitz des BAKOM in Biel statt.

Mehrjähriger Prozess

Im Jahr 2017 schlug die Schweiz zusammen mit neun anderen ECC-Mitgliedern vor, die technischen Bedingungen zu untersuchen, unter denen zusätzliche Frequenzen im 6-GHz-Band für das drahtlose Internet verfügbar gemacht werden könnten. Der ECC betraute zwei neu gebildete Gruppen mit dieser Arbeit. Zum einen wurde das Projektteam SE45 unter dem Vorsitz des BAKOM mit der Ausarbeitung der technischen Bedingungen beauftragt, unter denen diese Frequenzen von RLAN-Geräten genutzt werden können, ohne dass die bestehenden Dienste in diesem Band (terrestrische Funkverbindungen und Satellitenverbindungen) gestört werden. Zum anderen wurde das Projektteam FM57 geschaffen, das die technischen Ergebnisse in regulatorische Anforderungen umsetzen sollte, die in den CEPT-Mitgliedstaaten gelten werden. Kurz nach dem Beginn der Arbeiten schaltete sich die Europäische Kommission (EK) ein und erteilte dem ECC ein offizielles Mandat zur Fortführung dieser Aufgabe. Dadurch werden die am Ende dieser Arbeiten getroffenen Entscheidungen für alle 27 Mitgliedstaaten der EK rechtlich bindend. Die 48 Mitgliedstaaten der CEPT können hingegen weiterhin frei entscheiden, ob sie diese Beschlüsse in ihr innerstaatliches Recht übernehmen wollen.

Entwicklung in anderen Teilen der Welt

Während in den CEPT-Staaten nur der untere Teil des 6-GHz-Bandes (5945–6425 MHz) dem RLAN zugeteilt wurde, haben einige andere Länder beschlossen, das gesamte Band (5925–7125 MHz) für die RLAN-Nutzung freizugeben. Die Vereinigten Staaten entschlossen sich als erste zu diesem Schritt, viele weitere Länder auf dem amerikanischen Kontinent haben bereits nachgezogen (u. a. Kanada, Brasilien, Chile und Peru) oder stehen kurz davor (z. B. Mexiko und Kolumbien). Im Nahen Osten und in Asien sind Saudi-Arabien und Südkorea dem Beispiel der USA gefolgt. Japan, Australien und Neuseeland haben sich hingegen wie die europäischen Länder nur für die Öffnung des unteren Teils entschieden und prüfen gegenwärtig die Freigabe des oberen Spektrums. Angaben zum aktuellen Stand der Freigabe des 6-GHz-Bandes auf der ganzen Welt finden sich auf der Website der Wi-Fi-Alliance.

In Anbetracht dieser Entwicklungen hat auch der ECC beschlossen, die Öffnung des oberen Teils des 6-GHz-Bandes (6425–7125 MHz) für die konzessionsfreie RLAN-Nutzung zu evaluieren. Das Projektteam SE45 soll bis 2024 weitere technische Untersuchungen dazu durchzuführen.

Überdies wird derzeit im Hinblick auf die Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) die konzessionierte Nutzung desselben Frequenzbandes durch den Mobilfunk geprüft. Damit sollen den Verwaltungen die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um entscheiden zu können, wie dieser Teil des Frequenzspektrums am besten genutzt werden kann.

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Letzte Änderung 30.08.2022

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