Die Sektion Funkkonzessionen:
- Erteilung von Konzessionen für das Erstellen von Funkanlagen und Funknetzen (Betriebs-, Schiffs-, Flug- und Amateurfunk);
- Organisation von Prüfungen im Bereich See-, Rhein- und Amateurfunk, stellen der Prüfungsexperten und Erteilung der entsprechenden Fähigkeitsausweise;
- Vertretung der schweizerischen Interessen in den für den Fachbereich wichtigen nationalen und internationalen Organisationen;
- aushandeln von Gegenrechtsabkommen über den Betrieb von Funkanlagen in der Schweiz und im Ausland.