Anhörung Art. 65a RTVG: Freie Wahl der Set-Top-Box

Das Empfangsgerät für digitales Fernsehen soll frei gewählt werden können. Das UVEK hatte für eine entsprechende Gesetzesänderung am 10. Februar 2010 die Anhörung eröffnet. Sie dauerte bis 10. Mai 2010.

Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es ein Empfangsgerät (Set-Top-Box), welches die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht und verschlüsselte Programme entschlüsselt. Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes frei sind und für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes z.B. nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen.

Mit dieser Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion umgesetzt, die 2007 von Ständerätin Simonetta Sommaruga eingereicht und im Sommer 2009 vom Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen worden ist.

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Letzte Änderung 11.06.2010

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