Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) führte vom 29. September bis zum 1. Dezember 2015 bei den interessierten Kreisen eine öffentliche Anhörung zur Änderung der FDV durch. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision sollen Anpassungen am Umfang der Grundversorgung vorgenommen werden, damit die Grundlage für die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession ab 2018 geschaffen werden kann. Das BAKOM erhielt diesbezüglich 71 Stellungnahmen, die zusammen mit dem Anhörungsbericht, zur Einsichtnahme offenstehen.

Die vorgeschlagenen Änderungen tragen den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie der Entwicklung der Technik Rechnung. So wurde mit der Anhörungsvorlage beabsichtigt, dass ab 2018 die Grundversorgungskonzessionärin neu den Internetzugang auch ohne Bezug des Telefondienstes gewährleisten sollte. Ausserdem wurde vorgesehen, dass die garantierte Datenübertragungsrate auf 3000/300 Kbit/s erhöht werden soll. Auch sollten die vorgeschlagenen Preisobergrenzen für den Telefondienst die Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz mitbeinhalten. Im Gegenzug beinhaltete die Anhörungsvorlage den Vorschlag, dass diverse substituierte oder nicht mehr nachgefragte Dienste aus dem Rahmen der Grundversorgung entfernt werden sollen, so beispielsweise die öffentlichen Sprechstellen (sog. Publifone) oder die Datenübertragung über Schmalband (sog. Dial-up).

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Letzte Änderung 16.12.2015

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