Vernehmlassung 2014 zum Änderungsentwurf der FMG Verordnungen - Faktenblatt 1 (Stand März 2014): Wozu eine Verordnung über die Internet-Domains?

Der Bund braucht ein modernes Gesetzgebungsinstrument zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung von Internet-Domains der ersten Ebene, wie gegenwärtig ".ch" oder in Zukunft auch ".swiss". In einer Informationsgesellschaft, in der die wirtschaftlichen, politischen, sozialen, kulturellen und sportlichen Tätigkeiten zunehmend vom Internet und der elektronischen Kommunikation abhängig sind, ist ein angemessener und rechtlich wirksamer Rahmen essenziell.

Mit diesem neuen rechtlichen Rahmen werden mehrere Zwecke verfolgt:

  • Gewährleistung eines ausreichenden und qualitativ hochstehenden Angebots an Domain-Namen der ersten Ebene, namentlich ".ch" und ".swiss"
  • Überwachung der Einhaltung nationaler Interessen und des Schweizer Rechts zur Verwaltung insbesondere der Domains ".ch" und ".swiss"
  • Gewährleistung der Sicherheit und Verfügbarkeit der Infrastruktur
  • Schaffung einer nachhaltigen Gesetzgebung durch Antizipieren zukünftiger Entwicklungen, beispielsweise der Entstehung neuer Domains, deren Verwaltung dem Bund oder einer anderen schweizerischen öffentlichen Körperschaft übertragen werden könnte
  • Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten in der Zuteilung und Verwaltung der Domain-Namen der ersten Ebene

Der Zeitplan

  • Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen: 13. Februar bis 17. April
  • Verabschiedung und Inkrafttreten der Verordnung: im Laufe des 4. Quartals 2014

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Letzte Änderung 13.02.2014

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