Radio und Fernsehen

Rundfunk-Richtlinien regeln Verbreitung von Radio- und TV-Programmen

Der Bundesrat hat neue Richtlinien für die Verbreitung von Radio- und TV-Programmen in den Frequenzbereichen Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle sowie in den VHF- und UHF-Bändern erlassen.

Liste der Ereignisse mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

Für wichtige (Sport-) Ereignisse soll das schweizerische TV-Publikum nicht Zusatzgebühren zahlen müssen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat deshalb eine Liste mit jenen Ereignissen verabschiedet, die in unserem Land frei empfangbar bleiben und nicht nur im Pay-TV angeboten werden sollen. Die Liste entspricht in etwa den Listen anderer Länder.

Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung

In den UKW-Weisungen definierte der Bundesrat im Oktober 2004 die lokalen/regionalen UKW-Versorgungsgebiete. Sie gelten bis zur Neukonzessionierung im Sommer 2008.

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