Diese technischen und administrativen Vorschriften gelten prinzipiell für alle Fernmeldedienstanbieterinnen. Sie regeln, welche Störungen von Netzen und Diensten dem BAKOM gemeldet werden müssen. Sie legen die relevanten Fernmeldedienste fest, die der Störungsmeldepflicht unterliegen, sowie die Parameter und Schwellwerte, die eine meldepflichte Störung bestimmen. Die Vorschriften beschreiben auch den Inhalt und den Zeitpunkt der Störungsmeldungen sowie deren Adressierung.
Diese technischen und administrativen Vorschriften treten am 01.01.2023 in Kraft.
SR 784.101.113/1.8 Meldung von Netzstörungen (PDF, 175 kB, 05.12.2022)Ausgabe 2: 23.11.2022 / Inkrafttreten: 01.01.2023
Letzte Änderung 23.01.2023