Die Inhaberinnen und Inhaber von qualifizierten Zertifikaten müssen natürliche Personen sein.
Allerdings kann ein qualifiziertes Zertifikat einer natürlichen Person zugewiesen werden, die eine juristische Person vertritt. In diesem Fall ist es möglich, die Eigenschaften dieser Person und den Namen der juristischen Person im Zertifikat zu nennen.
Die Inhaberinnen und Inhaber von geregelten Zertifikaten können natürliche Personen oder UID-Einheiten sein. Bei natürlichen Personen kann ein Pseudonym anstelle des Namens in einem geregelten oder qualifizierten Zertifikat angegeben werden.