Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden gebührenfinanzierter Lokalradios und Regionalfernsehen

Die Radio- und Fernsehverordnung (Artikel 83) konkretisiert die Fördermöglichkeiten im Bereich der Aus- und Weiterbildung, welche ab dem 1.7.2016 gelten, wie folgt:

  • Unterstützt werden Mitarbeitende, welche professionelle Angebote externer Aus- und Weiterbildungsinstitutionen oder Angebote von journalismus- und mediennahen Institutionen und Organisationen nutzen.
  • Die Aus- und Weiterbildungsangebote können von professionellen Institutionen und Organisationen angeboten werden, und sie können von diesen auch spezifisch für konkrete Bedürfnisse der gebührenunterstützten Veranstalter entwickelt werden.
  • Ein gebührenunterstützter Lokalradio- oder Regionalfernseh-Veranstalter kann externe Fachpersonen für eine interne Schulung beziehen.
  • Komplementäre nicht gewinnorientierte Radios, die regelmässig mehrere Praktikantinnen und Praktikanten ausbilden und dafür eine Fachperson (Ausbildungsverantwortliche) anstellen, können zu diesem Zweck unterstützt werden.
  • Organisatoren von Tagungen – insbesondere im Bereich neuer Medien –, welche sich an gebührenunterstützte Lokalradios- und Regionalfernsehen richten, können mitfinanziert werden.

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Letzte Änderung 22.10.2024

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