Die Radio- und Fernsehverordnung (Artikel 83) konkretisiert die Fördermöglichkeiten im Bereich der Aus- und Weiterbildung, welche ab dem 1.7.2016 gelten, wie folgt:
Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden gebührenfinanzierter Lokalradios und Regionalfernsehen
- Unterstützt werden Mitarbeitende, welche professionelle Angebote externer Aus- und Weiterbildungsinstitutionen oder Angebote von journalismus- und mediennahen Institutionen und Organisationen nutzen.
- Die Aus- und Weiterbildungsangebote können von professionellen Institutionen und Organisationen angeboten werden, und sie können von diesen auch spezifisch für konkrete Bedürfnisse der gebührenunterstützten Veranstalter entwickelt werden.
- Ein gebührenunterstützter Lokalradio- oder Regionalfernseh-Veranstalter kann externe Fachpersonen für eine interne Schulung beziehen.
- Komplementäre nicht gewinnorientierte Radios, die regelmässig mehrere Praktikantinnen und Praktikanten ausbilden und dafür eine Fachperson (Ausbildungsverantwortliche) anstellen, können zu diesem Zweck unterstützt werden.
- Organisatoren von Tagungen – insbesondere im Bereich neuer Medien –, welche sich an gebührenunterstützte Lokalradios- und Regionalfernsehen richten, können mitfinanziert werden.
Formulare
Letzte Änderung 22.10.2024