Verbreitung über Leitungen/Kabelnetze

Must-Carry-Pflicht für Plattformen zur Verbreitung von Radio- und TV-Programmen

Wer in der Schweiz Radio- und Fernsehprogramme anbietet, muss bestimmte Programme zwingend verbreiten. Diese sog. Must-Carry-Bestimmungen betreffen alle Fernmeldediensteanbieterinnen, die mehr als 100 Haushalte erreichen. Sie gelten für Kabelnetze, für IPTV-Netze (z.B. BlueTV oder Sunrise UPC) und auch für virtuelle Angebote ohne eigene Netze (z.B. Zattoo oder Wilmaa).

Fernmeldedienstanbieter (FDA)

- Registrierung/Publikation FDA
- Funkkonzessionen
- Liste der FDA
- Notrufdienste
- Richtlinien zur Sicherheit

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Letzte Änderung 12.04.2022

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