Wer in der Schweiz Radio- und Fernsehprogramme anbietet, muss bestimmte Programme zwingend verbreiten. Diese sog. Must-Carry-Bestimmungen betreffen alle Fernmeldediensteanbieterinnen, die mehr als 100 Haushalte erreichen. Sie gelten für Kabelnetze, für IPTV-Netze (z.B. BlueTV oder Sunrise UPC) und auch für virtuelle Angebote ohne eigene Netze (z.B. Zattoo oder Wilmaa).