Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich.
Wer in der Schweiz Radio- und TV-Programme über Leitungen anbietet, muss bestimmte Programme zwingend verbreiten. Diese sog. Must-Carry-Bestimmungen gelten in erster Linie für die digitale sowie eingeschränkt auch für die analoge Verbreitung.