Die Sektion Frequenzplanung:
- ermittelt und beurteilt die schweizerischen Benutzerbedürfnisse an Frequenzen;
- koordiniert und vertritt den schweizerischen Standpunkt in internationalen Gremien und Konferenzen;
- ist verantwortlich für die Erarbeitung der nationalen und internationalen Frequenzplanung;
- erstellt die Schnittstellenanforderungen für Funkanlagen;
- erstellt den nationalen Frequenzzuweisungsplan (NAFZ);
- bereitet die regulatorischen Grundsatzentscheide im Bereich des Frequenzmanagements vor;
- bearbeitet die juristischen und ökonomischen Fragen im Aufgabengebiet der Abteilung.