Ablehnung des Massnahmenpakets zugunsten der Medien

Am 13. Februar 2022 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt. Bundesrat und Parlament hatten die Annahme empfohlen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

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Die Ablehnung des Massnahmenpakets hat zur Folge, dass die indirekte Presseförderung unverändert bleibt. Für die Zustellermässigung der Regional- und Lokalpresse stehen weiterhin 30 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Die Förderung bleibt auf die Zeitungen mit einer durchschnittlichen Auflage von höchstens 40'000 Exemplaren pro Ausgabe oder in einem Kopfblattverbund mit gesamthaft höchstens 100'000 Exemplaren beschränkt. Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wird wie bis anhin mit jährlich 20 Millionen Franken unterstützt. In der Früh- und Sonntagszustellung beförderte Zeitungsexemplare werden nicht unterstützt. Es gibt kein neues Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Der Abgabenanteil für die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehstationen bleibt bei maximal 6 Prozent des Gesamtertrags der Radio- und Fernsehabgabe. Die allgemeinen Massnahmen, von denen alle elektronischen Medien profitiert hätten, können nicht ausgebaut werden. Dies betrifft insbesondere die Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagenturen und gemeinsame IT-Infrastrukturen.

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Die untenstehenden Informationen wurden im Vorfeld der Abstimmung publiziert (Stand 13.02.2022)

Damit die Bevölkerung weiss, was in ihrer Region und in der Schweiz geschieht, braucht es Zeitungen, Lokalradios, Regionalfernsehen und Online-Medien, die darüber berichten. Lokale und regionale Medien tragen mit ihren Berichten zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Trotz ihrer Bedeutung sind viele Medien finanziell in einer schwierigen Situation. Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Die schwierige wirtschaftliche Lage hat auch dazu geführt, dass zahlreiche Zeitungen verschwunden sind.

Ohne Unterstützung drohen weitere Titel zu verschwinden, Lokalradios und Regionalfernsehen sowie Schweizer Online-Medien kommen immer stärker unter Druck. Bundesrat und Parlament empfehlen, dem Massnahmenpaket zuzustimmen.

Das Massnahmenpaket in Kürze

Die Vorlage führt die bewährte Medienpolitik weiter. Sie sieht verschiedene Massnahmen zugunsten der einheimischen Medien vor. Dazu gehören die Zustellermässigung für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen sowie für Vereins- und Verbandszeitschriften. Zusätzlich wird die Unterstützung für private Lokalradios und das Regionalfernsehen erhöht. Neu kommen eine Unterstützung der Frühzustellung abonnierter Zeitungen sowie die Förderung von Online-Medien hinzu. 

Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien können wie bisher über alles berichten. Die Behörden können keinen Einfluss auf den Inhalt von Artikeln und Sendungen nehmen. Die Unabhängigkeit der Medien wird gewahrt. Eine Unterstützung ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Medien vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und eine breite Palette von Themen behandeln. Die Vergünstigung bei der Zeitungszustellung sowie die Mittel für die Online-Medien sind befristet und fallen nach sieben Jahren weg.

Das Massnahmenpaket wird aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe und über den Bundeshaushalt finanziert. Es braucht keine neuen Abgaben. Insgesamt sind maximal 151 Millionen Franken jährlich vorgesehen.

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Letzte Änderung 13.02.2022

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