Frequenzänderungen für befristete Einsätze drahtloser Kameras

Die Erteilung von neuen Mobilfunk-Konzessionen wirkt sich auf die verfügbaren Frequenzen für den befristeten Einsatz von drahtlosen Kameras aus. Es geht insbesondere um das Frequenzband zwischen 2500 MHz und 2690 MHz, für das seit 1. Mai 2012 keine Konzession mehr erhältlich ist. Zur Erinnerung: Die Nutzung dieser Frequenzbänder ist und bleibt konzessionspflichtig.

Daniel Wunderli, Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen

Seit dem 1. Mai 2012 steht der Frequenzbereich zwischen 2500 MHz und 2690 MHz für den befristeten Einsatz von drahtlosen Kameras nicht mehr zur Verfügung. Dieser Frequenzbereich wurde den Mobilfunkanbietern zugeteilt. Damit keine Störungen auftreten, dürfen dort keine drahtlosen Kameras mehr eingesetzt werden. Die nutzbaren Frequenzen und deren detaillierten Nutzungsbedingungen sind in der Schnittstellenanforderungen definiert.

Nutzbare Frequenzen

  • Das BAKOM erteilt Konzessionen im Frequenzbereich von 3600 MHz bis 3800 MHz für befristete Einsätze von drahtlosen Kameras.
  • Unter Berücksichtigung regionaler Einschränkungen können ebenfalls Frequenzen zwischen 3410 MHz und 3600 MHz genutzt werden. Unser Frequenzmanagement wird die jeweiligen Frequenzen in Absprache mit den Konzessionären temporär zuweisen.
  • Die temporären Zuteilungen für Kameras im gesamten Frequenzbereich 3410 bis 3800 MHz sind auf Zusehen hin, bis Maximum 2016 möglich. Frequenzen im Band C (2290.0 MHz - 2400.0 MHz) werden weiterhin von unserem Frequenzmanagement zugewiesen.

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Letzte Änderung 14.06.2012

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