Die Erteilung von neuen Mobilfunk-Konzessionen wirkt sich auf die verfügbaren Frequenzen für den befristeten Einsatz von drahtlosen Kameras aus. Es geht insbesondere um das Frequenzband zwischen 2500 MHz und 2690 MHz, für das seit 1. Mai 2012 keine Konzession mehr erhältlich ist. Zur Erinnerung: Die Nutzung dieser Frequenzbänder ist und bleibt konzessionspflichtig.
Daniel Wunderli, Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen
Seit dem 1. Mai 2012 steht der Frequenzbereich zwischen 2500 MHz und 2690 MHz für den befristeten Einsatz von drahtlosen Kameras nicht mehr zur Verfügung. Dieser Frequenzbereich wurde den Mobilfunkanbietern zugeteilt. Damit keine Störungen auftreten, dürfen dort keine drahtlosen Kameras mehr eingesetzt werden. Die nutzbaren Frequenzen und deren detaillierten Nutzungsbedingungen sind in der Schnittstellenanforderungen definiert.