Neue Internet-Domains: Bewerbungen veröffentlicht

Die ersten Bewerbungen für neue Internet-Domains der ersten Ebene (gTLD) sowie diverse Informationen zu den Gesuchstellern wurden publiziert. Der Bund hat ein Gesuch für die Domain .swiss gestellt. Jede Privatperson oder Organisation kann nun die Evaluationsbeauftragten auf problematische Dossiers hinweisen oder formell Einsprache gegen einen neuen gTLD erheben.

Christian Jenny, Abteilung Telekomdienste

Infolge ihres Beschlusses - die Erstellung von neuen Internet-Domains der ersten Ebene (gTLD - generic Top Level Domain) zu ermöglichen - hat die globale Verwaltungsstelle für Internetadressen ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) kürzlich auf ihrer Website die beantragten Bezeichnungen sowie die Namen der Bewerber veröffentlicht, die ein oder mehrere Gesuche eingereicht haben. Zusätzlich zu den 22 bestehenden generischen Domain-Endungen wie ".com", ".org" oder ".info" sind ab 2013 thematische (z.B. .hotel, .bank), geografische (z.B. .berlin, .florida) oder Marken-Endungen zulässig. Vor diesem Hintergrund hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Namen des Bundes ein Gesuch für die Domain .swiss eingereicht. Der Bundesrat möchte auf diese Weise die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und institutionellen Interessen wahren, indem er verhindert, dass Dritte diese Bezeichnung monopolisieren oder sogar missbrauchen können.

Schutzmechanismen ermöglichen Personen und Organisationen, auf ein Gesuch zu reagieren, das ihnen Schaden zufügen könnte. Nach der Veröffentlichung der Informationen zu einer Bewerbung haben sie 60 Tage Zeit, um die Evaluationsbeauftragten der ICANN auf ein allfälliges Problem hinzuweisen. Diese Stellungnahmen können in einem Forum hinterlegt werden, auf das man über die Website der ICANN zugreifen kann. Ausserdem kann man innert einer Frist von etwa sieben Monaten eine formelle Einsprache gegen die geplante Erstellung einer gTLD einreichen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Der für die neue gTLD beantragte Name weist eine zu grosse Ähnlichkeit auf mit einer bestehenden Domain der ersten Ebene oder einem anderen Namen, für den eine Bewerbung vorliegt.
  • Der beantragte Name verletzt die international anerkannten oder geltenden Rechte anderer (insbesondere Rechte des geistigen Eigentums).
  • Der Name verstösst gegen die international allgemein akzeptierten und anerkannten Normen für Moral und öffentliche Ordnung.
  • Die Bewerbung stösst bei einem bedeutenden Teil der implizit oder explizit von der Bezeichnung betroffenen Gemeinschaft auf klaren Widerstand.

Die Einsprachen müssen bei den von der ICANN bestimmten Schlichtungsstellen (Dispute Resolution Service Providers) eingereicht werden. Die in das Schlichtungsverfahren involvierten Parteien (Opponenten und Bewerber) müssen die Kosten für die Bearbeitung des Falls im Voraus bezahlen. Die entrichtete Summe wird der Partei, die sich im Verfahren durchsetzt, zurückerstattet. Diese Verfahrenskosten werden von jeder Schlichtungsstelle festgelegt und dürften sich auf Zehntausende US-Dollar belaufen.

Die Schweiz und ihre Verwaltung sind nicht in das Verfahren zur Evaluation der Gesuche eingebunden. Das Land kann sich jedoch gegen eine Bewerbung stellen, wenn es der Ansicht ist, dass das nationale öffentliche Interesse auf dem Spiel steht. Wenn es um die Interessen von Privatpersonen geht, kann nur die in ihren Rechten verletzte Partei mit den definierten ICANN-Verfahren oder durch Klage vor der zuständigen staatlichen Gerichtsbarkeit dagegen vorgehen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das den Bund im beratenden Regierungsausschuss der ICANN (Governmental Advisory Committee) vertritt, hat den Auftrag, die Wirtschaftskreise und andere Betroffene regelmässig über die jüngsten Entwicklungen in diesem Projekt zu informieren.

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Letzte Änderung 14.06.2012

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