Die Bewerbung des Bundes um den Domainnamen der ersten Ebene .swiss wird noch vor dem Sommer von der internationalen Verwaltungsstelle für Domainnamen ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) bearbeitet. Wird die Schweizer Bewerbung angenommen, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Schweizer Gemeinschaft den neuen Domainnamen .swiss ab 2014 zur Verfügung stellen. Das BAKOM hat den Auftrag, die Rahmenbedingungen auszuarbeiten, die den Erfolg des neuen Namens gewährleisten sollen.
Christian Jenny, Abteilung Telecomdienste
Gemäss der von der ICANN angegebenen Reihenfolge der Dossierbearbeitung sollte die vom UVEK eingereichte Bewerbung um den Domainnamen .swiss bis Mitte Mai behandelt werden. Wird die Bewerbung angenommen, ist das BAKOM für die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen zur Zuteilung der Internetadressen mit der neuen Endung zuständig. Der Prozess erfolgt in mehreren Schritten, da einerseits der Schweizer Gesetzesrahmen angepasst und andererseits die Voraussetzungen für die Zuteilung der neuen Adressen definiert werden müssen.
Bezug zur Schweiz
In seiner Strategie zur Entwicklung der .swiss-Domainnamen sieht der Bund vor, dass ein Gesuchsteller einen direkten Bezug zum Land geltend machen muss, um eine solche Adresse zu erhalten. Die Aufgabe des BAKOM besteht darin, die Kriterien zur Definition dieses Bezugs genau festzulegen. Gleichzeitig muss das Amt das gesamte System zur Verwaltung dieser Namen auf die Beine stellen. Wenn alle Anforderungen der ICANN erfüllt sind, sollte die neue Domain 2014 implementiert werden. Erst dann wird es möglich, die Registrierung eines Domainnamens unter .swiss zu beantragen.