Für die Verwaltung der Domainnamen ".ch" werden künftig die Regeln gelten, die in der neuen Verordnung des Bundesrates über die Internet-Domains (VID) festgelegt werden. Die öffentliche Anhörung dazu wurde am 17. April abgeschlossen. Die wichtigste Änderung betrifft die Trennung der Funktion des Registrars, der die Domainnamen den Endkundinnen und -kunden zuweist, und jener der Registry oder Registerbetreiberin, welche die Datenbank mit den Domainnamen ".ch" verwaltet, damit sie auf der ganzen Welt zugänglich sind. In Zukunft wird die Stiftung SWITCH diese beide Funktionen folglich nicht mehr wie bisher gleichzeitig ausüben können. Deshalb müssen die rund 450'000 Inhaberinnen und Inhaber einer ".ch"-Domain, die derzeit Kunden von SWITCH sind, zu einem neuen, auf dem Markt aktiven Registrar wechseln. Das BAKOM begleitet die Vorbereitungsarbeiten für diesen Migrationsprozess eng.
Olivier Girard, Abteilung Telecomdienste
Die Vorschläge, um den rechtlichen Rahmen zur Verwaltung der Internet-Domainnamen ".ch" zu ändern, zielen auf eine Vereinfachung ab: Heute werden die beiden Funktionen der Registry und des Registrars durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit SWITCH geregelt. In Zukunft würde nur noch die monopolisierte Funktion der Registry gemäss den Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge einem Dienstleister übertragen werden. Die Funktion des Registrars wiederum unterläge den Regeln des freien Marktes - unter bestimmten Bedingungen: So müsste der Registrar mit der Registry einen Vertrag abschliessen. Ebenso müsste der Registrar der Endkundschaft ein Angebot unterbreiten, das auf die Registrierung eines Domainnamens ".ch" beschränkt ist und höchstens ein Jahr dauert. Auf diese Weise könnten die Konsumentinnen und Konsumenten die Preise der Registrare miteinander vergleichen.
Vereinfachungen gäbe es auch bei der Festlegung und Kontrolle der Preise: Wenn die neue VID angenommen wird, würde lediglich der Grosshandelspreis (Preis, welcher der Registrar der Registry für einen ".ch"-Domainnamen zahlt) reglementiert werden. Die Details würden in der Ausschreibung festgelegt, durch die nach Ablauf des aktuellen Vertrages mit SWITCH die zukünftige Registry ernannt wird. Der Vertrag ist noch bis am 31. März 2015 gültig, wird jedoch bis zur Umsetzung des neuen Rechtsrahmens und der Ernennung einer neuen Registry verlängert werden müssen. Die Retailpreise für die ".ch"-Domainnamen hingegen unterstünden dem freien Wettbewerb. Ebenfalls vereinfacht würden die Bestimmungen zur Kostenkontrolle und der Genehmigung der Preise durch das BAKOM sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
Migration der SWITCH-Kunden
Sollten diese Anpassungen bei den interessierten Kreisen Anklang finden, werden sie bei den Kundinnen und Kunden von SWITCH nicht automatisch unbestritten sein, da sie gezwungen sind, ihre Domainnamen zu einem anderen auf dem Markt aktiven Registrar zu migrieren. Der Entwurf der neuen VID sieht die Modalitäten für den Systemwechsel vor. So würden die Inhaberinnen und Inhaber von Domainnamen während einer Übergangsphase ihren neuen Registrar frei wählen können. Eine vom BAKOM und SWITCH gemeinsam geschaffene Arbeitsgruppe legt den Migrationsprozess für die rund 450'000 betroffenen Kundinnen und Kunden sowie die 1,2 Millionen Domainnamen fest. Dabei sollen die Gleichbehandlung aller Registrare sowie die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden garantiert werden.
Gemäss dem von der Arbeitsgruppe BAKOM/SWITCH erarbeiteten Szenario erfolgt die Migration in verschiedenen Etappen. Nach Beginn des Prozesses wird jeden Monat für eine neue Kundentranche, je nach Ablauf der Abonnemente, eine Frist für die Migration der Domainnamen festgelegt. Um die betroffenen Personen und Unternehmen dementsprechend zu informieren und sie zum Wechsel aufzufordern, werden umfangreiche Kommunikationsmassnahmen getroffen.
Am 11. März 2014 haben das BAKOM und SWITCH den Registraren die Details des geplanten Migrationsprozesses vorgestellt und kritische Reaktionen und Vorschläge entgegengenommen. Eine Zusammenfassung dieser Informationsveranstaltung ist auf der Website des BAKOM veröffentlicht worden.
Die Branche konnte sich ausserdem auch im Rahmen der Anhörung zur VID äussern. Der Migrationsprozess der SWITCH-Direktkundschaft wird gemäss den Reaktionen angepasst und konsolidiert werden, damit die Umsetzungsarbeiten in Zusammenarbeit mit der derzeitigen Registry SWITCH und den Registraren beginnen können.
Gemäss aktuellem Zeitplan soll die VID zwischen Oktober 2014 und Januar 2015 in Kraft treten. Der Migrationsprozess der Direktkundinnen und -kunden dürfte frühstens in den drei darauf folgenden Monaten starten.