Immer noch zu viele nicht konforme Anlagen und Geräte in der Schweiz und in Europa

Von den Fernmeldeanlagen und elektrischen Geräten, die in der Schweiz auf den Markt gebracht wurden und die das BAKOM 2015 kontrollierte, erfüllte nur gerade ein Produkt von zwanzig alle gesetzlichen Anforderungen. Dieses Ergebnis ist enttäuschend, auch wenn es die Marktsituation nicht genau abbildet, da das BAKOM seine Marktaufsichtstätigkeiten auf problematische Bereiche konzentriert.

Lucio Cocciantelli, Radio Monitoring und Anlagen

Im Jahr 2015 kontrollierte das BAKOM das Einhalten der Anforderungen für das Inverkehrbringen von 198 Fernmeldeanlagen und 17 elektrischen Geräten. Die grosse Mehrheit (203 von 215, d.h. 95%) erfüllte die geltenden Anforderungen nicht. Diese Rate entspricht jener aus dem Vorjahr. Wie schon in der Vergangenheit wurden Mängel bei der Konformitätserklärung (71% nicht konform), den technischen Unterlagen (64%), der Kennzeichnung (54%) oder der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen, insbesondere beim Spektrumsschutz, (39%) festgestellt. In 158 Fällen wurden die Anlagen von den Herstellerfirmen keinem oder nur einem unangemessenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen.

DE_Häufigste-Gründe-für-die-Nichtkonformität-der-kontrollierten-Anlagen

Nach den Kontrollen wurden 2015 insgesamt 129 Verfahren eröffnet. Das sind 20 weniger als im Vorjahr. 115 davon betrafen Fernmeldegeräte (Drohnen, Fernbedienungen, Mobilfunkverstärker usw.), die restlichen bezogen sich auf die Kontrollen der
elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten (Konverter für Solarzellen, LED-Beleuchtungen usw.).                            

Verwaltungsverfahren im Bereich Anlagen

DE_Verwaltungsverfahren-im-Bereich-Anlagen

Wie schon in den vergangenen Jahren konzentrierte sich das BAKOM bei seinen Marktaufsichtstätigkeiten auf die Bereiche mit den höchsten Nichtkonformitätsraten. Die sehr negative Bilanz kann deshalb nicht auf den gesamten Markt bezogen werden. Das BAKOM veröffentlicht jedes Jahr einerseits die Prioritäten bei den Kontrollen und andererseits die jährlichen Ergebnisse. Kontrollen in anderen Bereichen sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Teilnahme an einer Europäischen Marktüberwachungskampagne

2015 beteiligte sich das BAKOM aktiv an einer Europäischen Marktüberwachungskampagne, bei der zivile Drohnen
untersucht wurden. Diese Kampagne wurde durch das ADCO R&TTE (europäische Arbeitsgruppe in Sachen Marktüberwachung im Bereich Fernmeldeanlagen) geleitet und 16 Marktüberwachungsbehörden haben daran teilgenommen. Auf diesem rasch wachsenden Markt verfügen die meisten der kontrollierten Geräte über zwei Funkkanäle: 2.4 GHz zur Fernsteuerung der Drohne vom Boden aus und 5.8 GHz zur Übertragung von Videobildern oder Telemetriedaten zum Empfänger am Boden. Diese Kampagne war ausgewählt worden, da die von diesen Flugobjekten verursachten Störungen aufgrund fehlender Hindernisse weitreichender sind. Die Ergebnisse zeigen auch hier, dass mehr als 9 von 10 kontrollierten Drohnen die Anforderungen nicht erfüllen. Bei der Hälfte wurde eine nicht konforme Nutzung des Frequenzspektrums festgestellt.

Störungen durch LED-Beleuchtungen und Photovoltaikanlagen

Die Marktaufsichtstätigkeit im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) betraf 2015 hauptsächlich LED-Geräte.
Dem BAKOM werden immer mehr Störungen des Radioempfangs, einschliesslich DAB, gemeldet. Grund dafür ist oft das Ersetzen herkömmlicher Glühbirnen mit neuen LED-Lampen.

Ausserdem musste das BAKOM in mehreren Fällen eingreifen, in denen der Kurzwellenempfang durch Photovoltaikanlagen, ausgerüstet mit elektronischen Modulen, gestört wurde. Letztere werden an jedes Solarmodul angeschlossen und können den Energieertrag verbessern, wenn sich die Anlage teilweise im Schatten befindet. Diese Leistungsoptimierer werden von den EMV-Normen nicht abgedeckt, da sie in diesem Bereich Lücken aufweisen. Deshalb verfügen sie über ein grosses Störpotenzial.

Liste der Geräte mit Verkaufsverbot

Stellt das BAKOM fest, dass eine Fernmeldeanlage den Funkverkehr oder den Radio- und Fernsehempfang stören kann, kann es gegen diese Anlagen ein Verkaufsverbot verhängen. Die Anlagen dürfen somit weder angeboten noch verkauft oder verschenkt werden. Auf der Website des BAKOM wird eine Liste mit den betroffenen Anlagen veröffentlicht. Diese enthielt Ende 2015 insgesamt 142 Anlagen (gegenüber 112 Ende 2014).

Präventionsmassnahmen

Viele Probleme in Zusammenhang mit der Nichtkonformität von Geräten sind auf mangelnde Kenntnisse der geltenden Vorschriften zurückzuführen. Deshalb führt das BAKOM regelmässig Informationsanlässe für die Fachleute der Branche durch. Mit der Unterstützung anderer Akteure in diesem Bereich (Lieferanten von Messgeräten, Labors, Berater/innen usw.) organisierte es Anfang 2016 – wie schon die letzten Jahre – eine Fachtagung zum Thema elektromagnetische Verträglichkeit. Aufgrund des grossen Erfolges veranstaltete das BAKOM zum ersten Mal noch eine zweite Fachtagung, die dann dem Thema Funk gewidmet war.

Die Fachleute der Branche werden allerdings auch direkt angegangen und gezielt beraten. So besuchten die BAKOM-Mitarbeitenden 46 Unternehmen – davon 18 neue –, die Fernmeldeanlagen in Verkehr bringen. Ausserdem nahmen sie an vier Fachmessen teil. Dadurch konnten sie die Datenbank der Importeurinnen vervollständigen, die nun 1113 Unternehmen umfasst.

Fachkontakt
Letzte Änderung 08.06.2016

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/bakom-infomailing/bakom-infomailing-41/immer-noch-zu-viele-nicht-konforme-anlagen-und-geraete.html