Wenn der Repeater dazwischenfunkt

Schwacher Handyempfang in der Garage, verruckeltes Video in der Mansarde – Repeater ermöglichen es, schwache Funksignale zu verstärken und somit den Mobilfunkempfang zu verbessern. Was manchen Anwendern jedoch unklar ist: Repeater können bei unsachgemässer Benutzung die Übertragung anderer Signale beeinträchtigen und dadurch Funkstörungen verursachen. Die korrekte Installation eines Repeaters erfordert daher spezifisches technisches Wissen.

IM52 Rep

Patrick Rüfenacht & José Kilchoer, Abteilung Radio Monitoring und Anlagen

In lokal begrenzten Gebieten und Örtlichkeiten wie zum Beispiel Parkhäusern, Einkaufszentren, Untergeschossen und Gebäuden mit metallisierten Scheiben, in denen nur schwacher oder gar kein Mobilfunkempfang möglich ist, dient ein Mobilfunk-Repeater der Verstärkung von Mobilfunksignalen. Und ermöglicht so trotzdem eine Kommunikation über Mobilfunk. Repeater werden sowohl von Mobilfunknetzbetreibern, privaten Unternehmen, Behörden als auch von Privatpersonen eingesetzt.

Einwilligung der Netzbetreiber erforderlich

In der Schweiz sind Mobilfunkbänder üblicherweise in ein sogenanntes «Downlink-Frequenzband» (Empfangskanal des Mobiltelefons) und ein «Uplink-Frequenzband (Sendekanal)» unterteilt. Ein Repeater ist ein Zwei-Weg-Verstärker, der das Downlink- und das Uplink-Signal mittels Empfangsantennen separat empfängt, verstärkt und über Sendeantennen wieder aussendet. Es gibt verschiedene Repeater-Typen, zum Beispiel Breitband-Verstärker, die jeweils die ganzen Uplink- oder Downlink-Frequenzbänder verstärken, oder solche, die nur einzelne Mobilfunkkanäle verstärken. Diese kanalselektiven Verstärker sind komplexer aufgebaut und deshalb in der Anschaffung auch teurer.

Die Mobilfunkbetreiber haben für die Nutzung ihrer Mobilfunkfrequenzen eine Konzession erworben. Um den Repeater in Betrieb nehmen zu dürfen, muss vorgängig das Einverständnis aller Netzbetreiber eingeholt werden, deren Frequenzen verstärkt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, muss sichergestellt werden, dass die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt und der Repeater gemäss den Vorgaben des Herstellers eingesetzt wird.

Suche nach störenden Geräten

In den zwei letzten Jahren wurden dem BAKOM jährlich rund 50 bis 60 Störfälle gemeldet, bei denen die Quelle ein Mobilfunk-Repeater war. Somit wird wöchentlich im Durchschnitt ein Störfall gemeldet. Eine der führenden Ursachen für solche Störungen ist die nicht-fachgerechte Installation der Repeater. Liegen zum Beispiel die Sende- und Empfangsantennen zu nahe beieinander, entsteht eine Rückkopplung zwischen Sende- und Empfangspfad. Die abgestrahlten Signale werden im jeweils anderen Pfad wieder empfangen, verstärkt und erneut abgestrahlt. Der Zustand des Verstärkers wird instabil; es werden ungewollte Frequenzen generiert und ausgesendet, die andere Funkanwendungen stören können. Oft tritt diese Art von Störungen sporadisch auf, was die Suche nach der Störungsquelle erschwert. 

Stellt ein Mobilfunkbetreiber eine Störung fest, meldet er dies dem BAKOM. Die für das Funkmonitoring zuständigen Fachleute klären zunächst mit dem Betreiber die Einzelheiten der Störung ab. Unter Berücksichtigung der geografischen Lage, in der die Störung aufgetreten ist, werden theoretische Szenarien erstellt. Anhand dieser Szenarien beginnt der praktische Teil der Ermittlung: In einer ersten Phase wird die Suche zur groben Lokalisierung mittels Messstationen, in der zweiten Phase mittels Messungen in Fahrzeugen und in der letzten Phase zu Fuss durchgeführt.

Haben die Spezialisten das störende Gerät ausfindig gemacht, wird es zur Störungsbehebung ausser Betrieb genommen. Das BAKOM beschlagnahmt den Repeater und leitet ein Verfahren ein. 

Rechtliche Folgen für «Störer»

Repeater gelten als Funkanlage und müssen konform zur Verordnung über Fernmeldeanlagen oder zur EU Funk-Richtlinie sein. Tipps zur Konformität finden Sie auf unserer Internetseite «Bitte nicht stören». Neben den Anforderungen an die Konformität muss ein Repeater die anwendbare Schnittstellenanforderung einhalten. Sie regelt unter welchen Bedingungen eine konforme Funkanlage verwendet werden darf. Schnittstellenanforderungen für Repeater können ebenfalls auf unserer Webseite eingesehen werden. 

Ein Störungsfall kann verschiedene rechtliche Folgen haben. Falls sich der Repeater-Typ bereits auf der Liste der nichtkonformen Geräte des BAKOM befindet, wird grundsätzlich ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet, welches eine Busse nach sich zieht. Befindet er sich nicht auf der Liste, führt das BAKOM im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Prüfung des Repeaters durch. Sollte dieser nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wird der administrative Aufwand verrechnet und eventuell ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet. Beide Verfahren werden jeweils gegen den Importeur des Repeaters geführt. Das BAKOM verrechnet den Aufwand für die Störungsermittlung. 

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Letzte Änderung 13.02.2020

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