Mangelnde Einhaltung der Vorschriften bei LED-Strahlern

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LED-Strahler (oder LED floodlights)

Nach einer Marktüberwachungskampagne wurde fast die Hälfte der geprüften LED-Strahler vom europäischen und schweizerischen Markt genommen. 2017 hat sich die Schweiz gemeinsam mit Behörden von Mitgliedstaaten der EU und dem EWR an einem Projekt beteiligt, in dem die Einhaltung der EU -Vorschriften für LED-Leuchten überprüft wurde. Kontrolliert wurden die elektrische Sicherheit, die elektromagnetische Verträglichkeit sowie die Einhaltung administrativer Vorgaben.

In das Projekt floss das Fachwissen der involvierten Marktüberwachungsbehörden ein, welche für die beiden EU-Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit (Electromagnetic compatibility Directive, EMCD) und zur Niederspannung (Low Voltage Directive, LVD) zuständig sind. Aus der Schweiz waren das Bundesamt für Kommunikation BAKOM und das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI am Projekt beteiligt.

Hannu Mattila von der finnischen Marktüberwachungsbehörde Tukes und Leiter dieses Gemeinschaftsprojekts unterstreicht die Wichtigkeit des Ergebnisses: "Die Überprüfung hat ergeben, dass nur zwei der geprüften LED-Strahler sowohl in technischer als auch in administrativer Hinsicht den Anforderungen entsprachen. Das ist eine alarmierende Situation und wir hoffen wirklich, dass der Anteil der vorschriftsgemässen Produkte in Zukunft höher ist."

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Die LED-Strahler ersetzen immer häufiger die Halogen-Scheinwerfer.

Von den gesamthaft 90 geprüften LED-Strahlern wurden 47 Prozent infolge des Projekts vom europäischen und schweizerischen Markt genommen. Diese Tatsache ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Wirtschaftsteilnehmer vor dem Inverkehrbringen der LED-Strahler auf den Markt nicht alle Vorgaben, welche in der EU, im EWR und in der Schweiz gültig sind, berücksichtigt haben. Nur bei zehn Prozent der geprüften Produkte waren keine Marktüberwachungsmassnahmen notwendig Bei drei der fünf Modelle, die in der Schweiz kontrolliert wurden, stellten die Prüfer extreme Grenzwertüberschreitungen (bis Faktor 100) fest, was sofort ein provisorisches Verkaufsverbot auslöste. Die anderen zwei LED-Strahler mussten wegen administrativen Mängeln vom Markt genommen werden.

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Aufgrund der technischen und administrativen Überprüfung getroffene Abhilfemassnahmen (Resultat aller beteiligten Behörden)

Technische Anforderungen

Nur fünf kontrollierte LED Strahler erfüllten alle technischen Anforderungen (EMVD und LVD). 78 von 87 Produkten entsprachen nicht den technischen Vorgaben zur elektrischen Sicherheit. In 70 Prozent der Fälle hatten die festgestellten Mängel eine Gefährdung des Benutzers zur Folge.

Ferner wurde bei 85 LED-Strahlern geprüft, ob sie die grundlegenden Schutzanforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erfüllen. Bei mehr als der Hälfte der Produkte, nämlich 54 Prozent, war dies nicht der Fall. Bei den Störungen handelte es sich grösstenteils um leitungsgebundene Emissionen. Mangelhafte Leuchtmittel können somit das Verhalten und die Leistung anderer elektrischer Produkte, welche an dasselbe elektrische Netz angeschlossen sind oder sich in der Nähe der Leuchte befinden, beeinträchtigen.

Administrative Anforderungen

Bevor ein Hersteller oder Importeur ein Produkt auf dem europäischen oder schweizerischen Markt in Verkehr bringt, müssen einige administrative Anforderungen erfüllt sein. Das Projekt beinhaltete die Überprüfung der Konformitätserklärung, der CE-Kennzeichnung, der vorschriftsmässigen Rückverfolgbarkeit und der technischen Dokumentation. Über die Hälfte der LED-Strahler (54%) erfüllten die überprüften administrativen Vorgaben nicht. Alle Produkte ausser einem waren mit der CE-Kennzeichnung versehen; in etwa einem Fünftel der Fälle (17%) fehlte die Konformitätserklärung.

Die meisten LED-Strahler wurden in China hergestellt (75%). In 20 Prozent der Fälle war das Ursprungsland nicht ersichtlich. Nur eine kleine Zahl der Produkteinheiten wurde in Europa hergestellt (5%). Bei der Untersuchung der Ergebnisse fiel auf, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem nicht bekannten Ursprungsland und der mangelhaften Einhaltung der administrativen Vorgaben bestand. Nur ein Produkt mit unbekanntem Ursprungsland erfüllte die kontrollierten Anforderungen.

Das Projekt

Bei LED-Strahlern, auch bekannt unter dem englischen Namen LED flood light, handelt es sich um Produkte mit neuer Technologie, die schnell auf dem europäischen und schweizerischen Markt die herkömmlichen Halogen-Scheinwerfer verdrängt und weite Verbreitung gefunden haben. Die gemeinsame Aktion mit dem Titel JA2015-EMCLVD hatte als Ziel, die elektromagnetische Verträglichkeit und die Sicherheit dieser Produktgruppe einer Bewertung zu unterziehen und sie schliesslich zu verbessern. Das Projekt, teilweise von der Europäischen Kommission finanziert, konzentrierte sich auf Leuchten, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

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Letzte Änderung 27.02.2019

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