Funkkonzession für Digitalradios
Biel-Bienne, 06.03.2008 - Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat der SwissMediaCast AG die technische Bewilligung (Funkkonzession) für die Verbreitung von neuen digitalen Radioprogrammen in der Deutschschweiz erteilt. Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, damit die neue digitale Radioplattform mit 18 Programmen den Betrieb aufnehmen kann. Der Start ist für Herbst 2008 geplant.
Die Funkkonzession erlaubt es der SwissMediaCast AG, in der deutschsprachigen Schweiz Frequenzen (Kanal 7D) für die digitale Radioverbreitung im DAB+-Standard zu nutzen. Mit diesem technischen Standard können auf einer Frequenz bis zu 18 Radioprogramme in CD-Qualität ausgestrahlt werden.
In der Konzession wird die SwissMediaCast AG verpflichtet, die acht privaten Radioprogramme, die im Sommer 2007 eine Programmkonzession erhalten haben, sowie zwei Programme der SRG auf ihrem Netz zu verbreiten. Die restlichen acht Programme kann sie selbst bestimmen.
Weiter verlangt die Funkkonzession von der SwissMediaCast AG, innert Jahresfrist mindestens die Agglomerationen Zürich, Bern und Basel zu versorgen. Bis Ende Februar 2011 müssen 80 Prozent der Haushalte in der deutschsprachigen Schweiz die digitale Programmpalette empfangen können.
Bei der SwissMediaCast AG handelt es sich um einen Zusammenschluss von privaten Digitalradioveranstaltern und der SRG. Sie übernehmen gemeinsam die technische Verantwortung für die Frequenznutzung und den Betrieb der benötigten Senderinfrastruktur.
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