Erneuerung des MEDIA-Abkommens Schweiz-EU

Bern, 26.11.2008 - Der Bundesrat hat die Zusatzbotschaft über die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA an das Parlament überwiesen. Diese Beteiligung ist für die Entwicklung der schweizerischen Filmindustrie von wesentlicher Bedeutung. Im Anschluss an die Rückweisung des Geschäfts durch das Parlament im Dezember 2007 hat der Bundesrat mit der EU eine Änderung des Abkommenstextes vereinbart, um die medienpolitischen Interessen der Schweiz gegenüber ausländischen Fernseh-Werbefenstern besser zu gewährleisten. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat eine Lockerung des Alkoholwerbeverbots im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vor, damit inländische Fernsehveranstalter gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt werden.

Im Dezember 2007 hat das Parlament die Botschaft zum MEDIA-Abkommen an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, nach Lösungen zu suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen. Anlass dazu war die im Abkommen vorgesehene Verpflichtung, ab November 2009 das in der EU geltende Herkunftslandprinzip in Bezug auf den freien Empfang und die ungehinderte Weiterverbreitung von Fernsehsendungen zu übernehmen. Das Kernanliegen des Abkommens, die Förderung des Films, war dagegen mehrheitlich unbestritten. Das Abkommen wird bis Ende 2009 provisorisch angewendet.

Das Ziel der Gespräche mit der EU-Kommission bestand darin, Mittel zur Durchsetzung strengerer Schweizer Werbevorschriften (namentlich in den Bereichen Politik, Religion und Alkohol) gegenüber ausländischen Werbefenstern zu finden. In den Gesprächen konnte erreicht werden, dass die Schweiz in den Genuss derselben Regelung kommen wird, die in solchen Fällen für die Mitgliedstaaten vorgesehen ist. Künftig können unter Aufhebung des Herkunftslandsprinzips strengere Werbevorschriften im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgesetzt werden, vorausgesetzt sie sind verhältnismässig, nicht diskriminierend und im öffentlichen Interesse. Die Verbote von religiöser und politischer Werbung sowie von Werbung für Spirituosen und Mischgetränke („Alkopops“) können dank diesem Verfahren aufrechterhalten werden. Anders ist es bei Werbung für Bier und Wein. Weil diese nach dem geltenden Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) für lokale Fernsehveranstalter bereits zugelassen ist, wird das Argument des Gesundheits- und Jugendschutzes kaum genügen, um gegenüber der EU ein Werbeverbot für einen Teil der TV-Programme zu begründen.

Um inländische Anbieter gegenüber ausländischen nicht zu benachteiligen, beantragt der Bundesrat mit der Genehmigung und Finanzierung des MEDIA-Abkommens gleichzeitig eine Revision des RTVG. Künftig soll Werbung für Bier und Wein für alle Fernsehveranstalter in der Schweiz zugelassen sein. Diese Lockerung gilt sowohl für private Programme als auch für die Fernsehprogramme der SRG. Angesichts der breiten Präsenz von Alkoholwerbung in den Massenmedien sind die Auswirkungen der vorgeschlagenen Liberalisierung auf das Konsumverhalten als gering einzuschätzen.

Das am 1. Januar 2007 gestartete Programm «MEDIA 2007» verfügt über ein Gesamtbudget von 755 Millionen Euro (1,245 Milliarden Franken), verteilt über einen Zeitraum von sieben Jahren (2007-2013). Der Beitrag der Schweiz an das MEDIA-Programm beträgt 41,07 Millionen Franken für die Jahre 2010-2013, verteilt auf jährliche Tranchen von rund 10 Millionen Franken. Das MEDIA-Programm unterstützt die Förderung der Entwicklung, den internationalen Vertrieb und die Vermarktung europäischer Filme sowie die Aus- und Weiterbildung von Filmschaffenden.


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