Bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für schweizerische Radio- und TV-Sender

Bern, 12.03.2010 - Mit der Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) hat der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Radio- und Fernsehsender weiter verbessert, indem die Werbe- und Sponsoringbestimmungen gelockert und die Subventionsmöglichkeiten für Investitionen in neue Technologien erweitert wurden.

Die Werbe- und Sponsoringbestimmungen werden an die liberaleren internationalen Regelungen angepasst, um eine Benachteilung der schweizerischen Radio- und Fernsehsender gegenüber den ausländischen Werbefenstern zu beseitigen. Neu werden z.B. mehr Werbeunterbrechungen erlaubt, so dass konzessionierte Veranstalter Filme und Nachrichtensendungen alle 30 Minuten unterbrechen dürfen. Die Bestimmungen treten am 1. April 2010 in Kraft.

Der Bundesrat hat in einer ersten Aussprache zudem über die Möglichkeit diskutiert, die Werbebestimmungen auch für die SRG zu lockern. Er wird darüber aber erst im Rahmen der Überprüfung der Höhe der Empfangsgebühren definitiv entscheiden. So bleibt das Werbeverbot im Online-Angebot der SRG vorderhand bestehen, und Unterbrecherwerbung ist nach wie vor nur zulässig, wenn eine Sendung länger als 90 Minuten dauert.

Die nicht gewinnorientierten konzessionierten Radioveranstalter (komplementäre Veranstalter) können künftig Gebührenanteile von bis zu 70 Prozent ihres Betriebsaufwandes erhalten.

Die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen für neue Technologien wurde optimiert. So werden künftig konzessionierte Veranstalter unterstützt, die ihr Programm mit einer für die Zukunft bedeutsamen Technologie verbreiten bzw. verbreiten lassen, auch wenn sie das Sendernetz nicht selbst errichten und sich finanziell am Aufbau des Netzes beteiligen. Damit soll die vom Gesetzgeber erwünschte Anschubfinanzierung von neuen Technologien verbessert werden. Die konzessionierten Veranstalter leisten eine Abgabe auf ihre Werbe- und Sponsoringeinnahmen, die unter anderem in die Technologieförderung fliesst. Zudem wird auch ein Teil der Empfangsgebühren für diesen Zweck reserviert.

Die Revision der Verordnung wurde insbesondere durch die Änderung der bisherigen EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" und das am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Abkommen über die Beteiligung am EU-Gemeinschaftsprogramm MEDIA für die Jahre 2007-2013 nötig. Diese führten dazu, dass die in der Schweiz ausgestrahlten Fernsehsender unserer Nachbarländer Deutschland und Frankreich (so genannte Fenster) über erweiterte Möglichkeiten im Bereich Werbung und Sponsoring verfügen, was zu einer Benachteiligung der inländischen Veranstalter führte.


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