Billag-Rechnung nur einmal pro Jahr

Bern, 13.10.2010 - Ab 2011 wird die Billag die Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehen nur einmal pro Jahr in Rechnung stellen. Dadurch werden Einsparungen ermöglicht. Die SRG kann ihrerseits dank zusätzlichen Werbemöglichkeiten mit Mehreinnahmen rechnen. Dies wurde nun in der Radio- und Fernsehverordnung umgesetzt. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat im Juni dieses Jahres auf eine Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verzichtet.

Die Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren wird künftig nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal pro Jahr versendet. Mit der Umstellung auf die jährliche Rechnungsstellung ist mit Einsparungen von 9 bis 10 Millionen Franken zu rechnen. Diese Einsparungen betreffen insbesondere Druck- und Versandkosten sowie Einzahlungsspesen. Wer weiterhin eine Quartalsrechnung wünscht, muss die Mehrkosten von zwei Franken pro Rechnung übernehmen. Die Umstellung beginnt im Januar 2011 und ist Ende Jahr abgeschlossen. Sie erfolgt gestaffelt.

Lockerung der Werbevorschriften für die SRG

Um der SRG zusätzliche Erträge zu ermöglichen, wird die Werberegelung in ihren Fernsehprogrammen moderat gelockert. Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen dürfen wie bisher nur mit Werbung unterbrochen werden, wenn diese länger als 90 Minuten dauern. Neu dürfen aber ab 1. Januar 2011 andere Sendungen ausserhalb der Hauptsendezeit alle 30 Minuten mit Werbung unterbrochen werden. Während der Hauptsendezeit von 18 bis 23 Uhr gilt die bisherige Regelung, wonach alle 90 Minuten eine Werbepause zulässig ist. Weiter wurde die maximal zulässige tägliche Werbezeit von 8 auf 15 Prozent erhöht.

Diese Regelung trägt dem Service-Public-Charakter der SRG-Programme Rechnung. Im Interesse des Publikums soll das Fernsehprogramm der SRG namentlich in der Hauptsendezeit weniger kommerziell ausgerichtet sein als dasjenige der privaten Konkurrenz.

Die Einsparungen durch die Umstellung auf die jährliche Rechnungsstellung und die Lockerung der Werberegelung zugunsten der SRG waren mitentscheidend, dass der Bundesrat im Juni dieses Jahres auf eine Erhöhung der Empfangsgebühren verzichtet hatte.

Digitale Verbreitung von Radioprogrammen

Künftig können alle analog verbreiteten UKW-Radioprogramme digital terrestrisch im Frequenzband III auch ausserhalb ihres konzessionierten Versorgungsgebiets verbreitet werden. Bisher war dies den Veranstaltern mit Splittinganteilen verwehrt. Diese Öffnung war nötig, um insbesondere in der Romandie den Aufbau der digitalen Übertragungstechnologie von Radioprogrammen (T-DAB) zu ermöglichen.

Befreiung der Gebühren- und Meldepflicht

Mit der revidierten Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird am 1. Januar 2011 ein neues, 12-stufiges Pflegebedarfsstufensystem eingeführt. Da die in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vorgesehene Befreiung von der Gebühren- und Meldepflicht auf die KLV abstellt, hat der Bundesrat die RTVV entsprechend angepasst. Damit können Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen auch nach der Einführung dieses neuen Systems von der Bezahlung der Empfangsgebühr befreit werden.

Die Revision der Radio- und Fernsehverordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Versand der Gebührenrechnungen
Die Gebührenpflichtigen werden in zwölf gleich grosse Gruppen eingeteilt. Jeden Monat erhält eine neue Gruppe ihre erste Jahresrechnung. Jene Gruppen, die noch nicht an der Reihe sind, erhalten eine Übergangsrechnung. Auch ab 2012 werden die Rechnungen gestaffelt versandt. So wird sichergestellt, dass der SRG und den Privatsendern regelmässig Gebührengelder überwiesen werden können.


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