Bessere Telekom-Grundversorgung und schnellerer Internetzugang

Bern, 02.12.2016 - Festnetztelefonie, Internetzugang oder eine Kombination der beiden: Die Schweizer Haushalte haben bald die Wahl zwischen diesen drei Grundversorgungsangeboten. Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, die den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2018 definiert. Ab dann werden die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse durch einen multifunktionalen Anschluss ersetzt. Ausserdem werden die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang auf 3000/300kbits/s erhöht und die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut. Es wird nun die Aufgabe der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) sein, die Grundversorgungskonzession, die Ende 2017 ausläuft, neu zu vergeben.

In der vom Bundesrat genehmigten revidierten Verordnung der Fernmeldedienste (FDV) sind die Dienste, die ab 2018 zur Grundversorgung im Fernmeldebereich gehören, sowie die Modalitäten zu deren Erbringung festgelegt. Damit werden neue grundlegende Fernmeldedienste eingeführt, die künftig allen Haushalten in der Schweiz zur Verfügung stehen. Gewisse Dienste wurden aus dem Grundversorgungskatalog entfernt, da sie entweder keinem wesentlichen Bedürfnis mehr entsprechen oder es Marktangebote oder alternative Dienste gibt.

Neu ein multifunktionaler Anschluss

Wichtigste Neuerung ist der Ersatz analoger und digitaler ISDN-Anschlüsse durch einen einzigen multifunktionalen, auf IP-Technologie (Internet-Protokoll) basierenden Anschluss. Die Nutzenden können sich entweder auf einen Telefonanschluss beschränken, diesen mit einem Internetzugang kombinieren oder – was bisher nicht möglich war – sich für einen reinen Internetanschluss entscheiden. Ausserdem werden sie schneller im Internet surfen können, da die Mindestübertragungsrate um 1000/100 kbit/s auf 3000/300 kbit/s erhöht wird. Schliesslich kann jeder Haushalt kostenlos einen zusätzlichen Verzeichniseintrag beantragen. Dadurch können beispielsweise verheiratete Paare, bei denen beide Personen ihren Namen behalten haben, unter beiden Familiennamen aufgeführt werden.     

Im Weiteren werden die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut: Neben Angeboten wie dem SMS-Transkriptions- und dem Verzeichnisdienst wurde neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen in den Grundversorgungskatalog aufgenommen.

Stabiler Preis für den Basisanschluss

Bei der Revision der FDV hat der Bundesrat den Stellungnahmen Rechnung getragen, die anlässlich der öffentlichen Anhörung im Herbst 2015 eingegangen sind. Über 70 Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der politischen Parteien, der Gewerkschaften, aus der Wirtschaft, der Anbieterinnen, der Behindertenorganisationen und anderer Vereinigungen hatten sich zu den verschiedenen Vorschlägen geäussert. Vor diesem Hintergrund wurde auf die neu geplante Einführung einer Preisobergrenze für sämtliche Verbindungen verzichtet. Die Preisobergrenze für einen reinen Telefonanschluss bleibt unverändert bei 23.45 Franken. Für das neue Anschlussangebot, das nur den Zugangsdienst zum Internet beinhaltet, dürfen höchstens 45 Franken in Rechnung gestellt werden. Das kombinierte Angebot kostet weiterhin maximal 55 Franken.

Anpassung des Angebots

Die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen und das Sperren abgehender Verbindungen gehören künftig nicht mehr zur Grundversorgung. Ausserdem muss nicht mehr in jeder Gemeinde eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) zur Verfügung stehen. Die Anbieterinnen können diese Dienste zwar weiterhin unter Marktbedingungen anbieten. Allerdings muss die Grundversorgungskonzessionärin diese nicht mehr bereitstellen, da sie nicht mehr als unerlässlich gelten oder es auf dem Markt Konkurrenzangebote oder alternative Dienste gibt, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen.

Vergabe der Grundversorgungskonzession

Die Grundversorgungskonzession, die 2008 der Swisscom erteilt worden ist, läuft Ende 2017 aus. Nun ist es an der Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom, die Ausgestaltung der neuen, ab 2018 geltenden Konzession sowie der Vergabemodalitäten zu bestimmen.


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