Post erfüllt den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr auch 2017

Biel/Bienne, 14.05.2018 - Die Schweizerische Post hat die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im vergangenen Jahr gesetzeskonform angeboten. Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen für die Bevölkerung übertrifft die Vorgaben des Bundesrates. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach der Prüfung des Jahresberichts der Post zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrages.

PostFinance, das Finanzinstitut der Schweizerischen Post, ist gesetzlich verpflichtet, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos anzubieten. Die Kundinnen und Kunden mit einem Zahlungsverkehrskonto können Überweisungen von ihrem Konto auf ein Drittkonto tätigen, Bareinzahlungen auf das eigene Konto vornehmen sowie Bargeld beziehen. Zum Angebot gehört ausserdem die Gutschrift von Bargeld auf das Konto eines Dritten.

Ausreichender Zugang zu Zahlungsdienstleistungen

Poststellen mit Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs sind für 96,7 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Dieser schweizweite Durchschnittswert liegt über dem in der Postverordnung festgelegten Bevölkerungsanteil von 90 Prozent. Werden auch die Haushalte berücksichtigt, die mit einem Hausservice bedient werden, ist der Zugang für 98,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung gewährleistet.

Weniger Schaltergeschäfte, mehr Onlinebanking

Der Zahlungsverkehr der Post hat nach wie vor eine grosse Bedeutung: 2,7 Millionen Zahlungsverkehrskonti zählte PostFinance 2017. Am Schalter wurden letztes Jahr 146 Millionen Einzahlungen und 20 Millionen Auszahlungen abgewickelt. Dies entspricht einem Rückgang der Bargeld-Transaktionen im Berichtsjahr um 5,7 Prozent. Die nach wie vor hohe Anzahl Transaktionen am Postschalter zeigt die noch immer grosse Bedeutung des Grundversorgungsauftrags im Bereich Zahlungsverkehr. Die Digitalisierung ist aber auch hier spürbar: 1,76 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen das Online-Angebot E-Finance (2016: 1,74 Mio.). Die elektronischen Zahlungsanweisungen haben um 5,7 Prozent zugenommen. Der Webauftritt von PostFinance wurde von der Stiftung "Zugang für alle" zuletzt im September 2016 mit der bestmöglichen Konformitätsstufe AA+ zertifiziert. Damit ist sichergestellt, dass auch Menschen mit Behinderungen barrierefreien Zugang zu den Angeboten der Grundversorgung haben.

Zukünftige Ausgestaltung des Postnetzes auf dem Prüfstand

Das BAKOM überprüft als zuständige Aufsichtsbehörde jährlich, ob die Post den ihr gesetzlich übertragenen Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr erfüllt. Darunter fällt auch die Prüfung, ob die aktuell geltenden Erreichbarkeitsvorgaben eingehalten werden. Der Bundesrat stellte im Rahmen der Evaluation des Postgesetzes im Januar 2017 fest, dass die Massnahmen der Post zur Weiterentwicklung des Poststellennetzes in der Politik und Bevölkerung breite Beachtung fanden und kontrovers aufgenommen wurden. Aus diesem Grund setzte Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Umwelt-, Verkehrs- und Energiedepartements (UVEK), im August 2017 eine Arbeitsgruppe ein, welche unter der Leitung des BAKOM Lösungsansätze zur künftigen Ausgestaltung des Zugangsnetzes ausarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe wird ihre Empfehlungen demnächst veröffentlichen. Diese werden in die Erwägungen des Bundesrates einfliessen, wenn er im Sommer 2018 die Eckwerte für eine Anpassung der Postgesetzgebung festlegen wird.


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